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Löschung des Schuldbucheintrags:
Wer sein Kapital, das im Neichsschuldbuch eingetragen ist,rsieder flüssig machen will, braucht nur einen Antrag auf Aus-händigung von Stücken in wirklichen Wertpapieren zu stellen. DieKosten hierfür betragen 7b Pfennig für 1000 Mark — mindestens2 Mark. Man tue das aber natürlich nur im Falle des WirklichenBedarfs, weil das Schuldbuch in der Regel nur dann seinen Zweckerfüllt, wenn man das Kapital auf Jahre hinaus ruhig weiterlaufenlassen kann.
Damit nicht Anberufene verfügen können, ist öffentlicheBeglaubigung der Unterschrift bei Verfügungen über da»Kapital und die Zinsen vorgesehen. Das hat schon manchen ver-stimmt, der den Zweck einer solchen Vorschrift sich nicht klarmachte. Die Vorschrift soll lediglich die Interessen des De»rechtigten schützen.
Zahlung von Kriegssteuern:
Wer Kriegssteuer (Kriegs-Gewinnsteuer) zu zahlen hat, kaundieses in der Weise tun, daß er Kriegsanleihe und Schatzanweisungenmit den Zinsscheinen in Zahlung gibt. Sie wird ihm zum vottcuNennwert gerechnet. Schatzanweisungen von 1916 zu 93,50
Es ist eine Verwechselung und ein glatter Irrtum, wenn ansdieser entgegenkommenden Matzregel der Neichsregierung ge-schlossen worden ist, die Kriegssteiler hänge mit der Kriegsanleihezusammen uud auf Kriegsanleihe gäbe es eine Sondersieuer, nurweil es eben Kriegsanleihe sei.