Druckschrift 
Das Geld im russisch-japanischen Kriege : Ein finanzpolit. Beitrag z. Zeitgeschichte von Karl Helfferich / [Helfferich, Karl]
Entstehung
Seite
15
Einzelbild herunterladen
 

I. Die russischen Finanzen vor dein Kriege. Ig

harschte, die Voraussetzung für die Aufbringung der großen voiuStaate benötigte» Smumen; omni mußte die russische Fi »a»zwirt-schaft selbst auf eine rationelle, den ueueu Bedürfuisseu angepaßteGrundlage gestellt werden, Solauge diese Voraussetzungeil für einegeordnete Finanzwirtschaft fehlten, hat der russische StaatshaushaltJahrzehute hindurch mit große» Defiziten gearbeitet, nnd wo dieEinnahmen zur Deckung der Ausgaben nicht ausreichten, wurde ausdie Aufnahme vo» Anleihen und die Ausgabe vou Papiergeld, daseiner starken Entwertung unterlag, zurückgegriffen. Die entschei-dende Reform, dereu Ziel die Konsolidierung der Staatsschuld unddie Wiederherstellung des Staatskredits sowie die Ersetzung derschwankenden Papierwährung durch eine stabile nnd solid begründeteGoldwährung war, ist zn Beginn der 80er Jahre des vorigen Jahr-hunderts durch deu Fiuanzmiuister B u n g e eingeleitet worden nndhat vom Jahre 1888 an ihre Wirkungen gezeigt. Durch die Finanz-reform Bunges, die zum Teil bereits durch die im Jahre 1875eingeführte allgemeine Grundsteuer vorbereitet war, wurden die wirt-schaftlich schädliche uud iu der finanziellen Ergiebigkeit nicht steige-rnngsfähige Belastung der uutersteu Klassen durch Kopfsteuer undSalzsteuer beseitigt uud die Ablösungszahlnngen der Bauern für dasihnen überlasseue Land ermäßigt; dafür wurde die indirekte Be-steuerung der entbehrlicheren Verbrauchsgegenstände, vor allem desBranntweins , dann des Tabaks, Zuckers, Mineralöls und der Zünd-hölzer, beträchtlich ergiebiger gestaltet, ebenso der Ertrag der Eiu-gaugszölle: die Besteuerung der gewerbetreibenden Klassen, des Han-dels und Verkehrs und des bewegliche» Eigentums erfuhr, um dieEntwicklung von Industrie und Handel nicht zn hemmen, nur einemäßige Steigerung; dagegen wurden namentlich der gewaltigeDomänenbesitz, die Eisenbahnen uud die sonstigen Eigenbetricbe desStaates in den Dienst der Finanzpolitik eingestellt. Ans der anderenSeite wurde mit großer Strenge an dem Grundsatz festgehalten, daßdie sämtlichen ordentlichen Ausgaben ihre Deckung in den ordentlichenEinnahmen zn finden hätten, nnd daß ivomöglich noch ein beträcht-licher Teil der außerordentlichen Ausgaben statt aus neuen An-leihen aus Überschüssen des ordentlichen Etats geleistet werdensollte. Dabei hat eine wesentliche Entlastung des außerordentlichenEtats dadurch stattgefunden, daß durch ein Gesetz vom 4. Juni 1894