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Das Geld im russisch-japanischen Kriege : Ein finanzpolit. Beitrag z. Zeitgeschichte von Karl Helfferich / [Helfferich, Karl]
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II. Die japanischen Finanzen vor dem Ariege, 39

lung des Geldumlaufs zugewiesen wurde. Die eigentliche Staats-schuld hat, trotz der allmählich wachsenden Ausgaben für Verkehrs-mittel und namentlich für Heer uud Flotte, vom Ende der 70er Jahrean im ganzen eine Verminderung erfahren! während sie imJahre 1879 230 Millionen Yen betragen hatte, belief sie sich 1889nnr auf 240,8 Millionen Jen. Da sich in demselben Jahrzehnt derUmlauf des Staatspapiergeldes von 130,3 auf 40,9 Millionen Yenverringert hat, sind die Schulden des japanischen Staates damals umetwa 100 Millionen Jen eingeschränkt worden.

Die Konsolidierung der japanischen Finanzen war Ende der80 er Jahre so weit vorgeschritten, dasz Japan nn eine Entlastungseines Budgets mittels umfangreicher Konvertierungen der älterenhochverzinslichen Anleihen herantreten konnte. Vom Jahre 1888 anwurden die älteren, zu 6 Prozent uud höheren Sätzen verzinslicheninneren Anleihen, die damals 173,2 Millionen Den von insgesamt244 Millionen ?>en innerer Schulden ansinachten, durch eine konsoli-dierte 3prozentige Rente ersetzt! die Operation war in der Haupt-sache im Jahre 1893 abgeschlossen. Teils durch diese Kouversioneu,die das Nomiualkapital der Staatsschuld etwas erhöhte«, teils durcheine Marincanlcihe, teils durch ein unverzinsliches Darlehen, dasdie Bank von Japan dem Staat zum Zweck der Einziehung desPapiergeldes gewährte, hat sich der Betrag der eigentlichen Staats-schuld bis zum Jahre 1891 ans 273,2 Millionen Jen erhöht, um imWege der Amortisatiou iu den folgenden Jahren wieder etwas zu-rückzugehen.

Ihren Abschluß fand diese Periode der Ordnung der Finanzennud der allmählich fortschreitenden Entwicklung mit den, Kriegegegen China im Jahre 1894. Im ganzen hatten sich Einnahmen,Ausgaben und Staatsschulden in der Periode 1881 bis 1894 folgen-dermaßen gestaltet (in Millionen Jen):

Ordentliche EinnahmenOrdentliche Ausbauen .

1881/82:

04,360,4

I8M/N4:

85.S64.5

^,u- bzw.Abnahme:

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