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Das Geld im russisch-japanischen Kriege : Ein finanzpolit. Beitrag z. Zeitgeschichte von Karl Helfferich / [Helfferich, Karl]
Entstehung
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127
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I, Rußland , 127

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tioneu der Reichsbank etwas zu vermindern, ihre Erklärung findet,dem inneren Verkehr einen wesentlichen Dienst geleistet nnd den be-absichtigten Zweck in vollem Maße erreicht. Die durch außergewöhn-liche Umstände veranlasste Aufhebung des Verbots, kleine Kredit-billette aus den Kassen zu verausgaben, sowie der Verpflichtung zurVerabfolgung von Goldmünze bei den seitens der Reichsbank zuleistenden Zahlungen, kam den Wünschen der Bevölkerung entgegen,welche die ihr mehr zusageudeu Kreditbillette gern entgegennimmtund sogar verlangt. Dieses Verhalten des Publikums stützt sich aufdie Überzeugung von der Festigkeit des durch einen starke» Gold-vorrat sichergestellte» Geldumlaufs, und unter solchen Verhältnissendürften als beste Arten von Umlaufsmitteln diejenigen erscheinen,welche der Bequemlichkeit der Bevölkeruug am meisten entsprechen,"

Damit werde» also die bereits im Oktoberheft 1904 derMarine-Rundschan" ausgesprochenen Vermutuugeu bestätigt, Tie russischeFumnzverwaltung hat dieMobilmachmig des zirkulierenden Gel-des" betrieben, indem sie die Maßimhme» rückgängig »lachte, durchwelche sie in den Jahren unmittelbar vor dem Krieg die durch vieleJahrzehnte hindurch au einen Papiergeldumlauf gewöhnte Bevölke-rung wieder an den Gebrauch von Hartgeld gewöhueu und deu freienVerkehr mit Goldgeld sättigen wollte. Das Verbot der Veraus-gabung kleiner Note» (vo» 1, 2 u»d 5 Rubel) wurde aufgehoben,und cm Stelle der Vorschrift, daß die Baukkasse» bei Auszahlung vonBeträgen prinzipiell Gold anbieten sollten, trat die Vorschrift, prin-zipiell in Kreditbilletten zu zahlen und Gold u»r auf besonderes Ver-langen zn verabfolgen. In der Presse ist allerdings mitunter be-hauptet worden, die russische Reichsbauk sei weiter gegaugen undhabe zeitweise die Herausgabe von Gold überhaupt verweigert, Dasmag in dem einen oder anderen Falle vorgekommen sein, wie ja auchbei uns iu Deutschlaud die Reichsbank zur Einlösung ihrer Notenbei ihre» Zweiganstalten nur soweit gesetzlich verpflichtet ist,als esderen Barbestände und Geldbedürsnisse gestatten". Eine wirklicheVerweigerung der Goldzahlungen seitens der Bank hätte nicht ohneWirkung auf die russische Valuta bleiben können.

Der sehr ansehnliche Bekrag von Kreditbilletten, der über diegleichzeitige Zunahme des Goldbestandes der Bank hinaus zur Aus-gabe gelangt ist und der als eine Vermehrung der Gesamtzirknlation