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können! es hätte damit allerdings die mit so vielen Opfer» durchgeführte Goldwährung preisgegeben, aber dieses Opfer bätte Rußlandunabhängig von den ausländischen Geldmärkten zu einer Fortfübrung des Krieges für ein volles Jahr finanziell instand gesetzt, Gewißhat Rußland gut darau getan, dieses Opfer nicht zn bringen- aberdie Tatsache allein, daß es zu diesem Opfer uoch in der ^.'age waruud daß es um diesen Preis über eine so enorme Summe die Ver-fügung gewinnen tonnte, mußte bei der Abwägung der Möglichkeiten einer Fortsetzung des Krieges zu Rußlands Gunsten schwer iudie Wagschale fallen und ihm dadurch einen gewaltige» Einfluß ansdie Gestaltung der FriedeuSbedingnngen sichern,
L. Gesamtbild der russischrn Geldbeschaffung fürden Krieg.
Die bisherigen Ausführungen ermöglichen nnS einen Überblicküber die Gesamtheit der russischen Geldbeschaffung sür die Kriegs-zwecke.
Wir haben geseheu, daß eine Erhöhung der Besteuerung u»mittelbar für Kriegszwecke nicht stattgefunden hat, daß vielmehr derimmerhin problematische Mehrertrag gewisser Einuahineerhöhuuge»iu erster Liuie für deu Dienst der durch den Krieg notwendig gewor-denen Anleihen als Deckung dienen sollte. Unter diesem Titel habenwir also einen Ansatz für die Beschaffung von Kriegsgeldern nicht zumacheu.
Wir habeu feruer gesehe», daß der russische Staat sich der russi-schen Neichsbank für Kriegszwecke nur insoweit bedient hat, als ereinmal sein bei der Bank stehendes Guthaben, das zn Beginn desKrieges eine sehr ansehnliche Snmme repräsentierte, mitunter voll-ständig abgehoben hat, uud als er sich seruer der Bank bei derEmission der zweiten inneren Anleihe des Jahres 1905 für einen Be-trag von M Millionen Rubel bediente. Im elfteren Falle hat derStaat deu Kredit der Bank nicht in Anspruch genommen, sondernnur über sein Guthaben verfügt, i» der Weise, wie es durch die all-mähliche Aufzehrung des für die Kriegszwecke zur Verfügung gestellte»„freie» Barbestandes der Reichsreutei" bedingt war (vgl. oben S.l22>.Auch daß die Abhebung des Guthabens in der Form von Banknotenerfolgte, darf nicht über diesen Sachverhalt hinwegtänschein die Bank-