Zweiter Teil. Die finanziellen Rricgsmaßnahmen.I^i> l-^i? cü-^t r--">? 12-^? r>-^ cs-i? r-si? c--^ r---!.? r^-^? c^v»
Teckuugsverhältuis, das wesentlich günstiger ist als dasjenige derineisten europäischen Notenbanken in Friedenszeiten. Bei der deut-schen Reichsbank ist beispielsweise eine Mindestdeckung der Noten vonnur 331/j Prozent durch Bargeld (Gold, Taler, Scheidemünzen undNeichskassenscheine) vorgeschrieben, und die tatsächliche Golddeckungder von der deutschen Reichsbauk ausgegebeueu Noteu hat im Durch-schnitt des Jahres 1994 nur 52,9 Prozeut betragen. Außerdem istzu berücksichtigen, daß, abgesehen von den Goldbeständen der Bank,die Neichsrentei auch während des Krieges stets erhebliche Summenvon Gold und Goldfordernngen zn ihrer unmittelbaren Verfügunghatte. Dieser von dem Goldvorrat der Bank unabhängige Goldschatzwurde beispielsweise iu einer offiziösen Mitteilung für den1./14. August 1904 auf 272,25 Millionen Rubel beziffert („St. Peters-burger Zeitung" vom 19. September 1994) und er stellte sich anchEnde 1904 noch wesentlich höher als 290 Millionen Rubel.
Heute, nachdem der Krieg abgeschlosseil ist uud nachdem sich alleZweifel an der Möglichkeit der Aufrechterhaltung der russischen Goldwährung und eines die Noteneinlösnng sichernden Verhältnisseszwischen dem Notenumlauf und dem Goldbestand der russische»Reichsbauk als unbegründet erwiesen haben, braucht kein Wort mehrdarüber verloren zu werden, daß die russische Fiuauzverwaltung wäh-rend des Krieges au dem Goldvorrat und dem Notcnrechte der Bankeinen Rückhalt von ganz besonderer Stärke besaß, der vor allem ge-eignet war, der Negierung über zeitweise Schwierigkeiten bei derAusbringung der für deu Krieg erforderlichen Mittel hinwegzuhelfen.
Auch fiir die Stärke der russische» Position bei deu Friedensver-handlungen kam dieser Rückhalt iu hervorragendem Maße iu Be-tracht. Zur Zeit des Friedensschlusses vermochte die Bank von Ruß-land , wie oben gezeigt wurde, innerhalb der durch das Bankgesetzgegebeneu Normen ihre Notenausgabe noch nm etwa 440 MillionenRubel zn steigern. Auf diese für mindestens 5 weitere Kriegsmonateausreichende Reserve kouute mithin die russische Fiuauzverwaltung so-gar ohne die von anderen Staateil in Kriegsfällen häusig vorgenom-mene Snspendiernng des Bankgesctzes uud ohue eiue Gefährduug derValuta zurückgreifen. Beim Versagen aller anderen Geldauellen hätteNußland im schlimmsten Falle das Bankgesetz aufheben uud deu Gold-schatz der Bank fiir die Kriegsbedürfnisse zur Verfügung stellen