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Das Geld / Von Karl Helfferich
Entstehung
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1. Kapitel. Die Entstehung 1 des Geldes. § S.

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§ 8. Der Staat und dSc Münzprägung-.

Vor der Erfind ui^g der Münze hat sich eine entwickelte Staats-gewalt, wie sie beispielsweise in Babylonien und Ägypten bestand, mitdem Geldwesen nur wenig zu beschäftigen gehabt, in der Hauptsachewohl nur so weit, als die an den Staat zu leistenden -Zahlungen undAbgaben und die durch richterlichen Spruch festzusetzenden Entschä-digungen und Geldstrafen zu regeln waren.

Diese einseitigen Vermögensübertragungen sind vom Tausche wohlzu unterscheiden. Ihre Regelung hing insofern mit der Entwicklungdes Geldwesens zusammen, als wohl in der Hauptsache Leistung insolchen Gütern vorgeschrieben wurde, die als Tauschmittel fungierten.Denn die staatliche Obrigkeit, die Priester usw. mußten Wert darauflegen, für diejenigen Güter, welche sie nicht unmittelbar für ihreZwecke verbrauchen konnten, jederzeit solche Dinge erhalten zukönnen, auf die sich ihr eigner Bedarf richtete. Andrerseits haben, dieVorschriften über die Leistungen an den Staat und die Priesterschaftund über die Strafzahlungen sicher wesentlich dazu beigetragen, dieGangbarkeit gewisser Güter im Tauschverkehr zu steigern und ihnenden Charakter als Tauschmittel im Flusse der Zeiten zu bewahren.Denn schon aus dem Umstände, daß ein bestimmtes Gut zu den ge-nannten wichtigen Zwecken gebraucht werden kann oder gar gebrauchtwerden muß, erwächst diesem Gute eine Verwendbarkeit, die überseinen unmittelbaren Gebrauch und Verbrauch hinausgeht und ihmeine besondere Eignung zum Tauschverkehr verleiht. Auf diese Weisehaben die Vorschriften über Abgaben aller Art, über Opfer und na-mentlich auch über das Wehrgeld auf die erste Entwicklung des Geld-wesens sicherlich einen beträchtlichen Einfluß ausgeübt, und es wurdeja auch bereits erwähnt, daß die traditionellen Wertverhältnissezwischen den wichtigsten tauschbaren Gütern wahrscheinlich durchdie Vorschriften und Tarife über die Leistungen an die weltliche undgeistliche Obrigkeit und über die Strafgelder eine besondere Befestigungerfahren haben.

Mit der Münze entstand nun für den Staat eine völlig neue Auf-gabe, die ihn weit über den bisherigen Umfang hinaus mit dem Geld-wesen in Berührung setzte: die Beteiligung an der Herstellung oderdie ausschließliche Handhabung der Herstellung des gemünzten Geldes.

Die Stempelung der Münzstücke mag zuerst, ähnlich wie heutenoch die Stempelung von Barren, von angesehenen Kaufleuten, derenGeschäfte eine große Ausdehnung hatten, und deren Namen weithinbekannt war, erfolgt sein. Daß vor der Erfindung der Münze eineStempelung von Barren seitens phönizischer Kaufleute stattfand, wurdeoben bereits erwähnt. Ob auch die eigentliche Münzprägung zuerstvon Privaten ausgeübt wurde, ob sie von weithin angesehenen Heilig-

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