34 Erstes Buch. I. Abschnitt. Die Entwicklungsgeschichte des Geldes.
tümern ausging, darüber wissen wir nichts Bestimmtes. Sicher istjedoch, daß bereits im frühesten Stadium die Staatsgewalt die Münz-prägung ausgeübt hat, und daß diese bald als ein ausschließliches Rechtder Staatsgewalt erschien. Die Staaten haben seither das Monopolder Münzprägung meist als ihr Recht beansprucht, und es ist in derTat nur natürlich und folgerichtig, daß die öffentliche Gewalt, welcheim Interesse der Gesamtheit das Maß- und Gewichtswesen ordnete,welche Normalmaße und Normalgewichte herstellte, sich auch desMünzwesens annahm; denn das öffentliche Interesse an richtig undgleichmäßig ausgeprägten'Münzen steht nicht hinter dem an einemgeordneten Maß- und Gewichtssystem zurück. Dazu kommt, daß auchfür den primären Zweck der Münzprägung, für die Beglaubigung vonGewicht und Feinheit, die öffentliche Gewalt viel geeigneter und wirk-samer sein mußte, als die größten Kaufleute; nur die höchste Autoritätkann der Münze die weite Verbreitung und allgemeine Annahmesichern, die sie aus ihrem eigentlichen Wesen heraus erstrebt. Schließ-lich hat bei der Monopolisierung der Münzprägung in den Händendes Staates sicherlich mitgespielt die bereits erwähnte Wahrnehmung,daß auch unter ihrem ursprünglichen Feingehalt ausgeprägte Münzensich als gangbar erwiesen, daß mithin das Münzregal eine fiskalischeAusnutzung gestattete. Welcher dieser Punkte in der allgemeinen An-schauung und in der Meinung der öffentlichen Gewalt selbst jeweiligals der wichtigste erschien, das hing stets von dem allgemeinen po-litischen und wirtschaftlichen Charakter der betreffenden Periode ab.Jedenfalls war von der frühesten Zeit an das Recht der Münzprägungin der allgemeinen Vorstellung so sehr mit der Staatsgewalt verknüpft,daß es stets als ein wesentlicher Bestandteil der Souveränität ange-sehen wurde, und daß die Umschichte seiner Ausübung in den einzelnenStaaten ein förmliches Spiegelbild für die Gesamtrichtung der Ent-wicklung der Staatsgewalt liefert. So hat schon Dabius die Gold-prägung zum ausschließlichen Monopol der Zentralgewalt des persischenReiches gemacht und nur die Prägung von Silbermünzen für den lo-kalen Umlauf den Satrapen und Vasallen überlassen. Nach der Unter-werfung Italiens durch die Römer wurde den italienischen Unterstaatennur die Prägung des kleinen Geldes überlassen, das große Geld wurdeausschließlich von Rom selbst geprägt. Augustus nahm, nachdem er dieHerrschaft errungen hatte, für sich das ausschließliche Recht derPrägung von Gold- und Silbermünzen in Anspruch, dem Senat verbliebnur die Kupferprägung. In Deutschland hatte, solange unter den alt-fränkischen Königen noch eine starke Zentralgewalt bestand, der Königallein das Recht der Münzprägung. Mit der späteren Zersplitterungder Staatsgewalt ging eine völlige Dezentralisation des MünzrechtesHand in Hand. Geistliche und weltliche Herren und Reichsstädte