i. Käpitel. Die Entstehung des Geldes. § 9. 35
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erhielten zuerst die Befugnis zur Prägung von kleinen Münzen, bis inder Goldenen Bulle den Kurfürsten auch das Recht der Goldprägungverliehen wurde. Erst die Konsolidierung der größeren Territorial-staaten brachte nach der mit der Auflösung der Reichsgewalt eingetrete-nen völligen Zersplitterung des Münzwesens eine Wendung zum Besse-ren zustande, und eine der ersten Segnungen, die das neue DeutscheReich auf wirtschaftlichem Gebiete brachte, war die Herstellung derdeutschen Münzeinheit. — Solche Analogien lassen sich überall be-obachten. So hat auch in Frankreich im 11. und 12. Jahrhundertdas Münzregal in Übereinstimmung mit der Zentralgbvalt eine ähn-liche Zersplitterung erfahren wie in Deutschland ; aber vom Beginndes 13. Jahrhunderts an hat der Sieg des Königtums über die Baroneauch das königliche Münzregal wiederhergestellt. Und noch früherist es in England gelungen, der Krone das ausschließliche Münzregalzu sichern.
' § 9. Die Ausgestaltung' des Geldbegriffs auf Grund der Münze.
Das staatliche Monopol der Münzprägung ist eine der wichtigstenhistorischen Voraussetzungen, auf Grund deren sich die Sonderstellungdes Geldes gegenüber den übrigen Gütern weiter entwickelte. DasPrägemonopol hat wesentlich dazu beigetragen, daß die in der Münzegegebene selbständige Form mit einem selbständigen Inhalt erfülltwurde, und daß die durch die Münze bewirkte körperliche Ausscheidungdes Geldes aus dem Kreise der übrigen Güter eine selbständige Aus-bildung des Geldbegriifs nach sich zog.
Der wesentliche Schritt war folgender: Die öffentliche Gewalt,welche die Hand auf die Münzprägung gelegt hatte, begnügte sichnicht mehr damit, daß sie allein Münzen prägen durfte, sondern sienahm auch das Recht in Anspruch, ihre Münzen so herzustellen, wiees ihr gutdünkte; sie begnügte sich ferner nicht damit, dem Verkehrin der Münze ein ganz besonders geeignetes Tauschmittel zu liefern,das mit den anderen von früher her vorhandenen Tauschmitteln ge-wissermaßen in einen freien Wettbewerb hätte treten können, sondernsie stellte die Forderung auf, daß ausschließlich die von ihr in Umlaufgesetzten Münzen Geld sein sollten.
Die Grundlage, auf der diese beiden Ansprüche der öffentlichenGewalt verwirklicht werden könnten, um dann das Wesen des Geldesselbst entscheidend zu beeinflussen, war die oben dargestellte Tatsacheder Überlegenheit des gemünzten Metalls über das ungemünzte und derUmstand, daß nach der Erfindung der Münze die Münzeinheit gleich-zeitig die Rechnungseinheit für Geldsummen geworden war. Wie einimmer enger werdendes Netz überzogen mit dem Fortschreiten derwirtschaftlichen Entwicklung Zahlungsverpflichtungen aller Art die