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Das Geld / Von Karl Helfferich
Entstehung
Seite
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36 Erstes Kapitel. I. Abschnitt. Die Entwicklungsgeschichte des Geldes.

ganze Volkswirtschaft. Die öffentlichen Abgaben und die privatenaus Kauf und Verkauf, Miete, .Pacht usw. hervorgehenden Zahlungs-verpflichtungen, staatliche Besoldungen usw. nahmen einen immergrößeren Umfatng an. Nun muß man sich vergegenwärtigen, daß nachder Einführung der Münze diese Zahlungsverpflichtungen in fort-schreitendem Umfange auf bestimmte Münzeinheiten lauteten, die aller-dings ursprünglich nichts waren als bestimmte Edelmetallquantitätenin staatlich beglaubigter Form. Daß aber in der allgemeinen Vor-stellung, die sich vom Wesen der Münze herausbildete, der Metallgehaltin den Hintergrund, die Prägung in den Vordergrund trat, ist bereitsdargestellt. Und der Staat selbst, der die Prägung als sein ausschließ-liches Recht in Anspruch' nahm, mußte sich diese Auffassung schonaus folgenden Gründen zu eigen machen: Die Prägetechnik gestattetekeine genau gleichmäßige Ausmünzung, und der effektive Metallgehaltder umlaufenden Münzen erfuhr durch die Abnutzung im Laufe derZeit eine ganz unvermeidliche Veränderung. Gleichwohl mußte, wennder Zweck der Münze überhaupt erreicht werden sollte, die Fiktionaufrecht erhalten werden, daß alle einzelnen Münzstücke der gleichenSorte in ihrem Werte übereinstimmten und sich untereinander zu demihnen beigelegten Werte vertreten könnten. Was in dieser Beziehungdurch den Materialwert der Münzen nur unvollkommen erreicht werdenkonnte, ließ sich in vollkommenerer Weise nur durch einen Rechtssatz,der die Gleichartigkeit und gegenseitige Vertretbarkeit der einzelnenMünzstücke derselben Gattung dekretierte, durchsetzen. Den Münzenwurde durch Rechtssatz eine bestimmteGeltung" beigelegt, die vonVerschiedenheiten und Veränderungen im Metallgehalt der einzelnenStücke abstrahierte. Eine auf klarer Erkenntnis der Verhältnisse be-ruhende Entwicklung finden wir bei den Kömern; als diese an Stelleder Kupferbarren, die zugewogen wurden, geprägte Münzen einführten,haben sie von vornherein deren Annahme zu dem ihnen beigelegtenWerte oder, wie man sich heute ausdrückt, zu ihremNennwerte" vor-geschrieben, ohne Rücksicht darauf, ob ihr tatsächlicher Metallgehaltmit dem Nennwerte übereinstimmte. Wenn nun auch dieses Prinzipursprünglich nur aus der mangelhaften Prägetechnik und der Abnutzungder Münzen hervorgegangen sein mag, so bedeutet es doch nicht mehrund nicht weniger, als daß es Sache des Staates ist. zu bestimmen, daßZahlungsverpflichtungen, die auf seine Münzen, auf sein Geld lauten,in denjenigen Stücken beglichen werden können und müssen, die erals solche Münzen bezeichnet, ohne Rücksicht auf ihren Effektiv-gehalt i). Damit erschien es in das Belieben des Staates und seinerGesetzgebung gestellt, Bestimmungen über den Metallgehalt der Münzen

1) Knapp drückt das aus: die auf Zahlungsmittel lautenden Schulden wurdenaus Realschulden" zuNominalschulden' - .