Druckschrift 
Das Geld / Von Karl Helfferich
Entstehung
Seite
37
Einzelbild herunterladen
 

1. Kapitel. Die Entstehung des Geldes. § 9.

37

und über den Inhalt der auf gemünztes Geld lautenden Verbind-lichkeiten zu treffen und eventuell diese Bestimmungen zu verändern.Damit wurde das Geld eine juristisch selbständige Größe; dasEdelmetallquantum, mit dem die Eechnungseinheit des Geldes ur-sprünglich zusammenfiel, wurde zum bloßen Substrat des Geldes,über dessen Festsetzung und Veränderung die Staatsgewalt die freieVerfügung beanspruchte. Das ursprüngliche Verhältnis von Metallund Münze erscheint damit völlig umgekehrt: während anfänglich derMetallgehalt das Gegebene und die Münzform nur eine Beglaubigungdieses Metallgehaltes war, erscheint jetzt die Münze und die ursprünglichvon ihr abgeleitete Eechnungseinheit als das Gegebeue, und der Staatbestimmt und verändert nach Gutdünken ihren Metallgehalt. ')

Diese Gewalt über das Geld konnte der Staat praktisch jedoch nurdann in vollem Umfange ausüben, wenn er alle fremden Elemente, dieunabhängig von seinem Einflüsse waren, von der Geldfunktion aus-schloß. Über das gemünzte Geld hatte der Staat infolge des Präge-monopols die volle Herrschaft, die Herstellung desselbeu lag in seinerHand. Über das Geld schlechthin konnte er diese Herrschaft nur in

1) Knapp charakterisiert diese entscheidende Entwicklung mit der Wendung:Die morphischen Zahlungsmittel erhieltenproklaniatorische Geltung".

Der Gegensatz dazu istpensatorische (durch Wägen gefundene) Geltung". Pro-klaniatorische, d. h. durch einen proklamierten Rechtssatz der Staatsgewalt beige-legte Geltung können nur inorphische Zahlungsmittel haben, denn die proklnma-torisehe Beilegung der Geltung kann nur an technisch genau definierte Stückeerfolgen, nicht an einen Stoff als solchen. Dagegen können auch inorphische Stückepensatorisch, d. h. nach dem Gewichte, gelten; der Fall ist selten, aber er ist theoretischmöglich und historisch vorgekommen. Die niorphiseli-proklamatorischen Zahlungs-mittel nennt Knappchartale Zahlungsmittel" (von Charta). Nur chanaleZahlungs-mittel sind für ihn ,GeId". Wenn auch in der oben stehenden, aus der ersten Auf-lage unverändert übernommenen Darstellung der Begriff Geld weiter gefaßt ist,so stimmtdoch der Verfasser mit Knapp in der Beurteilung der Wichtigkeit der Beilegung derproklamatorischcn Geltung" für die Entwicklungsgeschichte und die Theorie üDcrein,indem auch er erst 'von dieser Beilegung das Geld als eine juristisch selbständigeGröße" datiert und erst mit der völligen Scheidung zwischen Geld uud Geldstoff, dieauf der Durchführung derproklamatorischen Geltung-' beruht, die Entstehung desGeldes als vollendet ansieht (vgl. unten S. 89).

Indem Knapp die entscheidende Wendung in der Tatsache sieht, daß diemorphischen Zahlungsmittel proklaniatorische Geltung erhielten, gibt er zugleich zu,daß die -proklaniatorische Geltung" nur möglich ist, wo bereitsmorphischeZahlungsmittel" bestehen. Da andrerseits dieproklaniatorische Geltung" des Geldesnur die Gegenseite der Nominalität der Geldschulden ist. können Nominalschulden un-möglich vor den movphischen Zahlungsmitteln, also vor den Münzen bestanden haben;Nominalität der Schulden und Autometallismus sind mithin unvereinbar, und Knappsetzt sich mit sieb selbst in Widerspruch, wenn er eine Nominalität der Schuldenschon beim Autometallismus anerkennen will (a. a. 0., S. 13). Die Münze war derAusgangspunkt für die ganze, die Nominalität der Schulder, und die proklaniatorischeGeltung der Geldstücke umfassende selbständige Entwicklung des Geldbegriffs.

-» ^