2. Kapitel. Die Entwicklung der Geldäystcme. § 4.
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§ i. Die Schwankungen des WertvcrhSltnisses zwischen Gold und Silber.
Die ältesten Nachrichten über die Wertrelation zwischen Goldund Silber stammen aus dem babylonischen Reiche, wo eine Gewichts-einheit Gold soviel galt wie 13 V« Gewichtseinheiten Silber. Es istwahrscheinlich, daß sich dieses Wertverhältnis während mehrerer Jahr-hunderte ohne wesentliche Schwankungen erhalten hat.
In Griechenland wurde im allgemeinen das Gold niedriger be-wertet. Für das Jahr 400 vor Christus ist eine Relation von 1:12zwischen Gold und Silber überliefert; bis zur Zeit Alexanders desGrossen scheint sich das Wertverhältnis zwischen 1 : 13 73, der baby-lonischen Relation, und tili Vi bewegt zuhaben. Nach der Eroberungdes persischen Reiches sank der Wert des Goldes im Verhältnis zumSilber auf 1 :10.
In Rom war während der Zeit der Republik das gesetzliche Wert-verhältnis, das der Ausprägung von Silber- und Goldmünzen zugrundelag, 1 11,91. Das effektive Wertverhältnis der Metalle auf dem offenenMarkte wies jedoch zeitweise große Abweichungen von dieser Relationauf. So soll etwa ein Jahrhundert vor Christi Geburt die Entdeckungreicher Goldfelder bei Aquileia den Wert des Goldes gegenüber demdes Silbers um ein Drittel vermindert haben, und zur Zeit Casarssoll die Wertrelation zwischen den beiden Metallen zeitweise auf etwa1:8,9 herabgegangen sein. Für die ersten Jahrhunderte der Kaiser-zeit ergeben die Prägevorsehriften für Gold- und Silbermünzen Schwan-kungen zwischen 1 : 11,3 und 1 : 12,2. Die Zeit des Verfalls derrömischen Herrschaft brachte eine wesentliche Steigerung des Gold-wertes, die wohl zum größten Teil darauf beruht haben mag, daß inunruhigen und unsichern Zeiten das Gold, weil es bei gleichem Werte
schaftliche und juristische Kategorie entwickelt und von den Metallen, aus denen eshergestellt wurde, losgelöst hatte. Der Taler war niemals juristisch ein bestimmtesSilberquaiitum; denn wer Talor schuldete, konnte sich nicht durch Hingabe vonBarrensilber iibericren. Der Taler hatte auch längst aulgehört, wirtschaftlich — undzwar sowohl in seinen Funktionen als auch in seinem Werte — mit einem be-stimmten Silberquantum identisch zu sein; er entsprach seinem effektiven Metall-gehalte und seinem Werte nach ursprünglich '/«, zuletzt '/»< feinen MarkSilbers; aber nichtsdestoweniger waren sein jeweiliger tatsächlicher Silbergehalt unddessen Veränderungen entscheidend für seine Bewertung. Es bedurfte, wie diefolgende Darstellung zeigt, erst besonderer Vorkehrungen seitens der staatlichenGesetzgebung und Verwaltung, um auch in diesem letzten Funkte das Band zwischenGeld und Geldstoff zu durchschneiden. Das Beilegen einer „proklamatoriscbenGeltung" an die einzelnen Geldstücke hat, wio die Geschichte vieler Jahrhundertezeigt, füv sich allein nicht ausgereicht, um die Unabhängigkeit des Geldwertes vondem jeweiligen tatsächlichen Metallgenalte der Münzen durchzusetzen. Im Gegenteil.e:s waren die im Metallgehalt der einzelnen Münzsorten sich vollziehenden Änderungen,welche den Staat zwangen, seine Proklamationen über die Geltung der einzelnerKüuzsorten fortgesetzt zu ändere.