2. Kapitel. Die Entwicklung der Geldsysteme. § 6.
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Mit dieser im Jahre 1798 erfolgten Aufhebung des freien Träge-rechtes für Silber war England aus der Doppelwährung heraus zueinem Systeme gelangt, welches bereits die wesentlichen Merkmaleunserer modernen Goldwährung an sich trug.
Für das Gold allein bestand das freie Prägerecht fort, und damitwar die Voraussetzung für die dauernde Verbindung des. Wertes derenglischen Geldeinheit mit dem Werte eines bestimmten Goldquantumsgegehen. Die englische Münzstätte prägte damals - und prägt, heutenoch — aus der Unze Münzgold (Standard Gold) von H /i2 Feinheit, fürjedermann unentgeltlich 77 sh. IOV2 d. Der Preis der Unze StandardGold kann deshalb nie merklich unter diesen Satz sinken, da dieserPreis stets durch Einlieferung bei der Münze zu erzielen ist. Andrer-seits ist in je 77 sh. lO'/'-i d englischer Goldmünzen abgesehen vonder geringfügigen Abnutzung — stets je eine Unze Standard Gold ent-halten; es liegt deshalb für niemand ein Grund vor, merklich mehrals 77 sh. 10V2 d für die Unze Standard Gold zu bezahlen, solangeman auf Verlangen jederzeit Zahlung in Goldmünzen erhalten kann.Der Preis der Unze Münzgold in Goldgeld kann also infolge der freienPrägung für Gold weder merklich über 77 sh. IOV2 d steigen nochunter diesen Preis fallen, zwischen dem ungeprägten Golde und denGoldmünzen ist eine feste Beziehung hergestellt.
Dieselbe Maßregel, welche dem Eindringen des Silbers einen Riegelvorschob, die Aufhebung der freien Prägung für Silber, war gleich-zeitig die erste Voraussetzung dafür, daß die Silbermünzen in ihremWerte als Geld von ihrem Silbergehalte unabhängig gemacht und demGoldgelde angegliedert wurden.
Solange die freie Prägung auch für Silber bestand, konnten sichdie vollwichtigen Silbermünzen in ihrem Werte als Geld ebensowenigvon ihrem gesetzlichen Silbergehalte entfernen, wie die Goldmünzenvon ihrem Goldgehalte. Die Silbermünzen konnten in ihrem Wertelediglich um den Betrag der Abnutzung unter denjenigen ihres gesetz-lichen Silbergehaltes sinken, und die Abnutzung war ja damals bei denenglischen Silbermünzen sehr erheblich; aber sie konnten niemals überden Wert ihres gesetzlichen Silbergehaltes steigen; solange die Münzefür ein Troypfund Standard Silber (von 37 /-*o Feinheit) 62 Schilling gab,konnte der Preis des Troypfmules Standard Silber nicht unter 62 sh.in Silbergeld sinken, der Schilling konnte nicht über den Wert von762 Troypfund Standard Silber steigen. Wenn der Preis des Silbersin Goldgeld zurückging, mußte auch der in Goldgeld ausgedrückteWert des aus Silber geprägten Geldes zurückgehen. Sobald aber dieMünze kein Silber mehr zur Ausprägung annahm, konnten die Besitzervon Silberbarren in die Zwangslage kommen, sich mit weniger als62 sh. für das Troypfund zufrieden zu geben; der Wert des geprägten