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Erstes Buch. I. Abschnitt. Die Entwicklungsgeschichte des Geldes.
Schillings konnte sich, weil der Staat nunmehr sein Prägemonopolfaktisch ausübte, über den Wert seines Metallgehaltes-erheben, abernur bis zum Wert« des Goldäquivalentes des Schillings, da ja jeder-mann für die Unze Standard Gold 77 sh. 10'/-i d erhalten konnte undniemand mehr als den durch diese Gleichung gegebenen Goldwert fürdie Beschaffung englischen Geldes aufzuwenden brauchte.
In der Tat zeigte es sich, daß nach der Einstellung der freienSilberprägung die Silbermünzen trotz des weiteren Rückgangs des Silber-preises und trotz ihrer beträchtlichen Abnutzung sich auf derihnen beigelegten Geltung, die sich ihrerseits vom Goldgeld ableitete,erhielten.
Die Aufhebung der freien Prägung für Silber und die auf den Bedarfdes Verkehrs beschränkte und ausschließlich für Rechnung des Staateserfolgende Ausprägung von Silbermünzen stellte sich mithia als dasMittel heraus, durch welches der Wert der Silbermünzen von ihremMetallgehalte losgelöst und durch Tarifierung wirksam mit dem Gold-gelde verbunden werden konnte.
Freilich mit einer Einschränkung, die sich aus den bisherigenAusführungen von selbst ergibt.
Der Wert einer Münze kann nie unter den Wert ihres effektivenMetallgehaltes sinken, weil die Münze jederzeit eingeschmolzen und inRohmetall verwandelt werden kann. Nur ein ihren Metallgehalt über-steigender Wert kann den Münzen bei beschränkter Prägung beigelegtwerden. Jede ihren Metallgehalt unterwertende Tarifierung treibt dieMünzen in den Schmelztiegel: das hatte die bisherige Entwicklung zurGenüge gezeigt.
Diese Erfahrungen und Erwägungen waren maßgebend für dieGrundzüge der Neuordnung des englischen Geldwesens, die im Jahre 1816vorgenommen wurde und zum erstenmal eine „Goldwährung^ schuf.Die Neuordnung verzögerte sich bis zu diesem Jahre infolge dernapoleonischen Kriege, die vorübergehend das englische Geldwesen ingroße Unordnung brachten.
Die wesentlichsten Züge der im Jahre 1816 gesetzlich begründetenenglischen Goldwährung sind folgende:
Freie Prägung besteht allein für Gold; der Wert des Geldes istdadurch mit dem Werte des Goldes in Verbindung gesetzt. Die Guineaim Werte von 21 sh. wurde durch eine neue Goldmünze, den Sovereign,im Werte von 20 sh. ersetzt.
Die Silbermünzen werden mit einem geringeren Gehalte, als beidem bestehendem Wertverhältnisse zwischen Gold und Silber und demGoldgehalte des Sovereigns ihrer gesetzlichen Geltung entspricht, aus-geprägt, und zwar ausschließlich für Rechnung und auf Anordnungder Regierung und in einem den Bedarf des Verkehrs an Silbergeld