Druckschrift 
Das Geld / Von Karl Helfferich
Entstehung
Seite
69
Einzelbild herunterladen
 

2. Kapitel. Die Entwicklung der Geldsystemc. § 0.

69

nicht überschreitenden Umfange. Während bisher 62 sh. aus dem Troy-pfunde Münzsilber geprägt worden waren, wurden von nun an 66 sh.aus dem Troypfunde ausgebracht. Die Sibermünzen wurden also ummehr als 6 Prozent in ihrem Feingehalte verkürzt, und zwar in der Ab-sicht, sie auch bei etwaigen künftigen Änderungen des Wertverliältnissesder beiden Edelmetalle zugunsten des Silbers im Umlauf erhalten zukönnen, d. h. um auszuschließen, daß der Preis ihres Silbergehaltesinfolge solcher Änderungen die ihnen beigelegte Geltung überschreiteund so ihre Einschmelzung lohnend mache; die Erfahrung des ganzen18. Jahrhunderts, die gezeigt hatte, daß nur durch Abnutzung unter-wertig gewordene Silbermünzen sich im Umlauf halten konnten, warnicht umsonst gewesen. Die strenge Begrenzung der Ausgabe derunterwertigen Silbermünzen auf den Umfang des Verkehrsbedarfs sollteStörungen in der Verkehrsbewertung von Gold- und Silbermünzenverhindern.

Schließlich wurde nur den Goldmünzen die volle gesetzlicheZahlungskraft belassen, die Zahlungskraft der Silbermünzen dagegenauf Beträge von nicht mehr als 40 sh. beschränkt; niemand sollte ver-pflichtet sein, mehr als 40 sh. in den unterwertigen Silbermünzen inZahlung zu nehmen. Dadurch wurde dem Silbergeide die ihm vonNatur zukommende Sphäre des Zahlungsverkehrs zugewiesen, dasPublikum wurde davor bewahrt, größere Summen in dem zu schwerenund unbequemen Silbergeide annehmen zu müssen. Der Beschränkungder Zahlungskraft der Silbermünzen lag ferner der Gedanke zugrunde,welcher schon die Beschränkung der Zahlungskraft des gemünzten Silber-geldes im Jahre 1774 veranlaßt hatte, daß nämlich nur ein Geld, dasseinen vollen Wert in sich selbst, in seinem Stoffe trägt, ohne jedeBeschränkung gesetzliches Zahlungsmittel sein dürfe, daß man umge-kehrt die Zahlungsempfänger vor dem Zwange, größere Beträge inunterwertigen Münzen anzunehmen, sicher stellen müsse.

Auf der beschränkten Zahlungskraft beruht der Begriff dermodernen Scheidemünze. Während wir das Geld mit voller gesetz-licher Zahlungskraft als Kurantgeld bezeichnen, nennen wir Scheide-münzen diejenigen Geldsorten, deren gesetzliche Zahlungskraft auf ge-wisse Maximalbeträge beschränkt ist.

Das gesamte Silbergeld wurde also in der englischen (reldver-fassung denselben Grundsätzen unterworfen, nach denen vorher schondas ganz kleine Geld behandelt worden war.'

Die im Jahre 1816 geschaffene englische Geldverfassung heißtGoldwährung, weil das allein frei ausprägbare Gold in einem festenWertverhältnis zu dem Gelde steht und die Goldmünzen allein Kurant-geld sind, während das Silber nur zur Ausprägung von Scheidemünzenund in dem Umfange verwendet wird, wie es der Bedarf des Verkehrs