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Das Geld / Von Karl Helfferich
Entstehung
Seite
83
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2. Kapitel. Die Entwicklung der Geldsysteme. § 8.

BS

sprünglich nur eine Forderung auf Silbergulden darstellte derSilbergulden war gesetzliches Zahlungsmittel, mit dem alle Zahlungs-verpflichtungen ebensogut wie mit Papiergulden erfüllt werden konnten.In ihrer wirtschaftlichen und rechtlichen Verwendbarkeit als Geldinnerhalb des österreichisch-ungarischen Staates standen sich beideGeldarten gleich; deshalb konnte der Papiergulden, der nur als Geldeine Verwendbarkeit hatte, niemals höher bewertet werden als derSilbergulden, während umgekehrt der Silbergulden, der außer seinerVerwendbarkeit als Geld auch eine Verwendbarkeit als Metall hatte,solange höber bewertet werden mußte als der Papiergulden, als seinstofflicher Metallgehalt in Österreich-Ungarn selbst einen höheren Preiserzielte als 1 Gulden österreichischer (Papier -)Währung.*)

Die österreichische Regierung war nun nicht gewillt, den Geld-umlauf des Landes mit dem sich zur Münze drängenden Silbergeideanfüllen zu lassen. Das früher so oft vergeblich angestrebte Ziel derWiederherstellung einer Silberzirkulation hatte infolge der währungs-politischen Umwälzungen aufgehört, wünschenswert zu sein. Vor allemaber wollte man den Kurs des österreichischen Geldes in den Gold-währungsländern nicht durch den Rückgang des Silberpreises drückenlassen, und deshalb wurde in den ersten Monaten des Jahres 1879 aufdem Verordnungswege die freie Silberprägung aufgehoben.

Diese Maßregel schuf in Verbindung mit dem Fortbestehen derUneinlösbarkeit des Papiergeldes einen ganz eigentümlichen Zustand.Bisher waren die Wertbewegungen des österreichischen Geldes nachunten hin unbegrenzt; da man keinen Anspruch hatte, für den stoff-^lieh wertlosen Papiergulden metallisches Geld zu erhalten, war dieMöglichkeit einer unbegrenzten Entwertung des österreichischen Geldesgegeben. Diese Möglichkeit bestand auch 1879 weiter, da die Ein-lösbarkeit des Papiergeldes nicht wieder hergestellt wurde. Dagegenbestand bis 1879 für die Wertbewegungen des österreichischen Geldesnach oben hin eine Grenze an dem Schmelzwerte des Silberguldens.Durch die Aufhebung der freien Silberprägung war diese Grenze be-seitigt, und der Wert des österreichischen Geldes konnte sich, wie derWert de,s niederländischen von 1873 bis 1875, unbegrenzt über seinSilberäquivalent erheben. Erst durch die Reformgesetze des Jahres1892, w r elche eine Goldmünze mit gesetzlicher Zahlungskraft ein-führten, wurde dem österreichischen Geldwerte nach oben hin in demGoldäquivalente der neuen Rechnungseinheit, der Krone, eine Grenzegezogen. Von- 1879 bis 1892 dagegen konnte sicli der Wert desösterreichischen Geldes sowohl nach oben als auch nach unten hin

1) EinDisagio" des Siherguldens gegenüber dem Papicigulden, ebenso einAgio* des Papierguldens gegenüber dem Silbergulden waren also in gleicher Weiseausgeschlossen.