130 Erstes Buch. II. Abschnitt. Die Gestaltung der Edelmetallvcrhältnisse.
eintrat, während die. SiHjerproduktion zu steigen fortfuhr, der Verkehrohne merklichen Widerstand auf das Gold verzichtet. Der gemein-schaftliche Zug der Entwicklung des Geldwesens auf dem europäischenKontinente in den letzten Jahren des 18. und in der ersten Hälfte des19. Jahrhunderts ist die Tatsache, daß das Silbergeld zur fast aus-schließlichen Herrschaft kam, so verschieden auch die formelle Geldver-fassung in den einzelnen Ländern war.
In Deutschland war in der zweiten Hälfte des 18. Jahr-hunderts aus dem Chaos des Sortengeldes heraus die Parallelwährunghervorgegangen und zur Anerkennung gelangt. In dem MünzedikteFriedrichs des Großen vom 14. Juli 1750, das für die spätere Ent-wicklung des deutschen Münzwesens grundlegend geworden ist — esführte den Taler mit einem Feingehalte von '/« Köln. Mark Silber ein,aus dem unsere heutige Reichsmark hervorgegangen ist, — in diesemMüuzedikte wurde zwar der Wert der neuen preußischen Goldmünze,des Friedrichsdor, auf 5 Taler in Silber festgesetzt und die genaueBeobachtung der „Proportion zwischen Gold und Silber" befohlen(Ziffer 11 des Edikts). Aber dasselbe Edikt enthielt bereits die Be-stimmung (Ziffer 5), daß alle Verschreibungen auf Goldmünzen inFriedrichsdor, alle Verschreibungen auf Silbermünzeu in Silber kurant-geld konvertiert und dementsprechend bezahlt werden sollten. Gold-und Silbermünzen konnten sich mithin als Zahlungsmittel gegenseitignicht vertreten, und damit war die Festsetzung einer festen Relationzwischen Gold- und Silbermünzen ihrer wesentlichsten Bedeutung ent-kleidet. Schon auf Grund des Edikts von 1750 charakterisierte sichmithin die preußische Münzverfassung nicht als eine Doppelwährung,sondern als eine formell freilich nicht ganz konsequent durchgeführteParallelwährung. Der Verkehr beobachtete das Verhältnis 1 Friedrichs-dor = 5 Silbertaler von allem Anfang an nicht. Die Relation warfür das Gold zu ungünstig, und der Friedrichsdor erhielt sofort einAgio gegenüber seinem gesetzlichen Werte in Silbergeld. In der Folge-zeit wurde das feste Verhältnis zwischen Gold- und Silbergeld auchformell preisgegeben; in einem Reskripte vom 30. Juli 1764 wurde ein„Agio" zwischen dem Friedrichsdor und dem Silberkurantgeld bis zurHöhe von 5 Prozent verstattet und die Auinahme des jeweiligenKurses des Friedrichsdor in den Kurszettel erlaubt. Schließlich be-stimmte ein Patent vom 2. Februar 1787, daß die Goldmünzen keindurch Gesetz bestimmtes Verhältnis zum Silberkurant haben sollten,sondern „die Bestimmung des Agios " sollte „lediglich der Konkurrenzüberlassen bleiben".
In Österreich ging die Entwicklung nach derselben Richtung;durch ein Edikt vom 21. Februar 1786 hob Kaiser Josef „alle wegenBelegung der Geldsorten mit einem Agio ehemals erlassenen Verbote