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Das Geld / Von Karl Helfferich
Entstehung
Seite
133
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4. Kapitel. Die Wandlungen im monetären Gebrauche der Edelmetalle. §2. 133

liehen. Aber die Vertreter der deutschen Staaten lehnten es ab, aufdieser Grundlage zu verhandeln; sie begründeten ihr Verhalten folgender-maßen: es habe große Bedenken, alle auf bestimmte Quantitäten Silberlautenden Zahlungsverbindlichkeiten nach einem mehr oder minder will-kürlichen Verhältnis in solche umzuwandeln, welche in Gold erfülltwerden könnten, und das besonders in einer Zeit, in welcher noch eineweitere Entwertung des Goldes in Aussicht stehe oder wenigstens allgemeinbefürchtet werde, in welcher aber jedenfalls der Goldwert noch mancheSchwankung und Krisis werde durchmachen müssen, ehe er einen auclinur annähernden Grad von B'estigkeit und Dauer erlangen werde.

Die Meinungsverschiedenheit zwischen Österreich und den deutschenStaaten schien unüberbrückbar, und infolgedessen wurden die Verhand-lungen bis zum Jahre 1856 unterbrochen. Österreich entschloß sichin der Zwischenzeit, auf die Goldwährung zu verzichten, und so kamam 24. Januar 1857 der Wiener Münz vertrag auf Grund der reinenSilberwährung zustande. In förmlich demonstrativer Weise prokla-mierte der Vertrag dasFesthalten an der reinen Silberwährung". DiePrägung aller bisherigen Goldmünzen wurde untersagt, und an ihrerStelle wurden zweiVereins-Handels-Goldmünzen" eingeführt, dieKrone" und diehalbe Krone" im Feingehalt von 10 bzw. 5 g. Umjedoch die Silberwährung gegenüber dieser Goldmünze völlig intakt zuhalten, wurde vorgeschrieben, daß der Wert der Krone in Landes-silberwähiung nicht fixiert werden dürfe, sondern dem freien Spielvon Angebot und Nachfrage überlassen bleiben müsse. Auch solltediesen Münzen kein dauernder und fester Kassenkurs beigelegt werdendürfen; solche Tarifierungen sollten höchstens für 6 Monate Gültigkeithaben und dann auf Grund des durchschnittlichen Börsenkurses er-neuert werden. Den alten Landesgoldmünzen, deren weitere Prägunguntersagt wurde, gestand man allerdings auch fernerhin noch einenfesten Kassenkurs zu; aber die Regierungen sollten darauf Bedachtnehmen, diese Münzen allmählich zu beseitigen.

Auch die außerhalb des Zollvereins stehenden deutschen Staatenhatten Silberwährung mit der einzigen Ausnahme der freien StadtBremen , in welcher eine Goldwährung bestand.

Die Sitte der Goldzahlung in bestimmten Fällen und Geschäfts-zweigen hat sich in den einzelnen deutschen Gebieten in verschiedenerStärke erhalten, am meisten in Hannover und Braunschweig ; in diesenStaaten haben auch weitaus die stärksten Goldprägungen stattgefunden.Aber auch hier war das Silber das vorherrschende Zahlungsmittel unddas eigentliche Landesgeld.

Im ganzen sind in den Staaten des heutigen Deutschen Reichessoweit Nachweisungen vorliegen, in dem Zeiträume von 1764 bis 1871ausgeprägt worden (nach Abzug der Wiedereinziehungen):