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Das Geld / Von Karl Helfferich
Entstehung
Seite
168
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168 Erstes Buch. II. Abschnitt. Die Gestaltung der Edelmetallverhältnisse.

mindestens drei Monate vor ihrem Ablaufe öffentlich bekannt gemachtsei (Art. 8). Ein Termin für die Vollendung der Einziehung der sämt-lichen Landesmünzen wurde nicht bestimmt; es wurde in dieser Be-ziehung nur vorgeschrieden, daß bei jeder Ausgabe von Reichssilber-münzen ein dem Nennwerte nach gleicher Betrag von umlaufendengroben Landessilbermünzen eingezogen werden sollte (Art. 4, Abs. 2), eineBestimmung, die nach 1879 nicht mehr genau innegehalten worden ist.

"Weil sich ein bestimmter Zeitpunkt für die gänzliche Beseitigungder Landessilbermünzen, namentlich der Taler, nicht absehen ließ, undweil man andrerseits den Übergang aus den Landeswährungen in dieneue einheitliche Ordnung nicht von der Beseitigung des letzten Talersabhängig machen wollte, wurde in dem Gesetze ein Übergangsstadiumvorgesehen, das im Gegensatz zu der als Endziel aufgestelltenReichs-goldwährung" alsReichswährung" bezeichnet wurde. In diesemÜbergangsstadium sollte bereits nach Mark gerechnet werden und alleZahlungsverpflichtungen sollten, statt auf das frühere Landesgeld, aufReichsmünzen lauten; aber an Stelle der Reichsgoldmünzen solltenauch die noch nicht völlig beseitigten Kurantmünzen der Talerwäh-rung gesetzliches Zahlungsmittel bis zu jedem Betrage sein. Der Zeit-punkt des Inkrafttretens der Reichswährung sollte durch eine mit Zu-stimmung des Bundesrates zu erlassende kaiserliche Verordnung be-stimmt werden (Art. 2, Abs. 2), und er ist durch eine Verordnung vom22. September 1875 auf den 1. Januar 1876 festgesetzt worden. Ausder Reichswährung sollte sich nach den Intentionen des Münzgesetzesdie Reichsgoldwährung durch die allmähliche Beseitigung des Silber-kurantgeldes von selbst entwickeln.

Im Anschluß an die eigentliche Münzgesetzgebung wurde derPapiergeld- und Banknotenumlauf geregelt.

Der enge Zusammenhang, der zwischen den Mißständen auf demGebiete des eigentlichen Münzwesens und auf dem Gebiete der papiernenZirkulation bestand, ist bereits bei der Darstellung des Zustandes desdeutschen Geldwesens vor der Reform betont worden. In der Er-kenntnis dieses Zusammenhangs hegten sowohl die Regierungen dermeisten Einzelstaaten als auch die Mehrheit des Reichstags den Wunsch,die Ordnung der papiernen Zirkulationsmittel in unmittelbarem An-schlüsse an die Reform der metallischen TJmlaufsmittel zu erledigen.Wenn sich trotzdem die Vorlage von Gesetzentwürfen über dasPapiergeld und die Notenbanken verzögerte, so lag die Ursache inMeinungsverschiedenheiten zwischen den Verbündeten Regierungen überwichtige Punkte der angestrebten Reform, insbesondere über die Artder den Einzelregierungen für die Einziehung ihres Papiergeldes zugewährenden Erleichterungen und Entschädigungen und über die Frage