218 Zweites Buch. L Abschnitt. Das Geld in der Wirtschaftsordnung.
bringung von Gütern, die als Mittel zur Bedürfnisbefriedigung dienen,zur Voraussetzung.
3. Im Gegensatz zu diesen Gruppen von Mittelsgütern ist wederim Zustande der Eigenwirtschaft noch in einer kommunistischen Wirt-schaftsVerfassung ein Existenzgrund vorhanden für eine dritte Gruppewirtschaftlicher Objekte, die uns bei der Betrachtung der vor unserenAugen liegenden volkswirtschaftlichen Erscheinungen auffällt, und diesich auf den ersten Blick mit dem Begriffe deckt, den wir mit dem Worte„Geld" bezeichnen. Diese dritte Kategorie beruht auf der Kombinationzweier Grundtatsachen, nicht des Wirtschaftens überhaupt, sonderuunserer gegenwärtigen Wirtschafts Verfassung: auf der Arbeitsteilungund dem Sondereigentum.
Wo Arbeitsteilung besteht, dort erzeugt jeder nur einen kleinenTeil der Güter, auf die sich sein eigener Bedarf erstreckt; die meistenGüter, die er sowohl, für seinen Unterhalt als auch für die Zweckeseiner wirtschaftlichen Tätigkeit nötig hat, werden von anderen ge-schaffen. Wo außerdem Sondereigentum sowohl an Produktionsmittelnals auch an Konsumgütern besteht, können sowohl die zu einer Unter-nehmung notwendigen Mittelsgüter und Arbeitskräfte, als auch die fürden Unterhalt einer Person notwendigen Konsumgüter dem Unternehmeroder Verbraucher aus den Händen ihrer Besitzer und Inhaber nurzur Verfügung gestellt werden durch einen Vorgang, den wir als„Verkehr" bezeichnen; nicht als Verkehr im Sinne von Transport(interlokaler Verkehr), sondern im Sinne der Übertragung des Eigen-tums oder Verfügungsrechtes von einer Person auf eine andere (inter-personaler Verkehr); wir wenden das Wort „Verkehr" in der folgendenDarstellung ausschließlich im letzteren Sinne an.
Für den Verkehr in diesem Sinne bildet, wie bereits erwähntwurde, wie aber nochmals ausdrücklich betont sein möge, die Kombi-nation von Arbeitsteilung und Sondereigentum die Grundlage, nichtetwa eine dieser Tatsachen für sich allein. Wo keine Arbeitsteilungbesteht, wo jeder selbständig alles beschafft, was er nötig hat, dort istauch kein Anlaß zu einem Verkehr vorhanden. Wo ferner bei be-stehender Arbeitsteilung kein Sondereigentum vorhanden ist, wo alles,was der einzelne auf Grund einer Arbeitsteilung mit den der Gesamtheitgehörigen Produktionsmitteln schafft, der Gesamtheit zufließt und vonden Organen der Gesamtheit wieder auf die einzelnen verteilt wird,da mag es wohl eine geordnete Organisation der Güter Verteilung geben,aber keinen Verkehr zwischen den wirtschaftenden Individuen.
Aus der in unsrerer historisch gewordenen Wirtschaftsverfassunggegebenen Tatsache des Verkehrs ist die Institution des Geldes er-wachsen. Wie der Mensch sich dazu gedrängt sah. bei seiner auf diezweckmäßige Veränderung der Form und Beschaffenheit der Materie