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Das Geld / Von Karl Helfferich
Entstehung
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3. Kapitel. Die Verkelirsobjekte und Verkehrevorgänge. § J

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einer Geldsumme, sei es durch eine Anzahl jährlicher Zahlungeneine in der Zukunft zu erfüllende Forderung auf bestimmte Beträgepro Jahr erworben. Auch die im Wege der Versicherung erworbenenAnsprüche gehören hierher; die Zahlung jährlicher Prämien gibt beiFeuerversicherungen, Unfallversicherungen. Lebensversicherungen eineForderung, die jedoch nur beim Eintritt bestimmter vorgesehenerEventualitäten, bei einem Brandschaden, einem Unfälle oder einemTodesfalle, zu erfüllen ist. Ferner können Forderungen nicht, nur gegenSachgüter, gegen Nutzungen und Dienstleistungen erworben werden,sondern auch gegen Forderungen selbst. In letzterer Beziehungkommen nicht nur Fälle in Betracht, in denen verschiedenartigeForderungen auf Geld gegeneinander umgesetzt Werden, z. B. Bank-noten gegen Wechsel oder Staatsschuldverschreibungen, sondern auchFälle, in denen Forderungen auf Geld gegen Forderungen auf andereVerkehreobjekte gegeben und genommen werden. Hierher gehörenvor allem die Lieferungsverträge, das gesamte Termingeschäft inWaren und Wertpapieren. Im Getreidetermingeschäft verpflichtet sichz. B. A. zu einem zukünftigen Zeitpunkte eine bestimmte QuantitätGetreide an B zu liefern, während B sich verpflichtet, für das Ge-treide bei der Lieferung einen bestimmten Preis zu zahlen; es wirdalso eine doppelseitige Übertragung von Sachgütern, deren Bedin-gungen in der Gegenwart festgesetzt werden, auf die Zukunft ver-schoben, und daraus ergeben sich zwei sich gegenseitig bedingendeVerpflichtungen bzw. Forderungen.

Wenn sich so aus einer besonderen Art der doppelseitigen Über-tragung Forderungen ergeben, die in einem zukünftigen Zeitpunktezu erfüllen sind, so können andrerseits solche Forderungen auch auseinseitigen Übertragungen entstehen. A kann an B eine Forderungan sich selbst ohne Gegenleistung übertragen, so gut Avie er denGegenstand selbst, auf den die Forderung lautet, ohne- Gegenleistungübertragen kann; die Forderung ist dann in dem vorgesehenenspäteren Zeitpunkte genau ebenso zu erfüllen, wie wenn sie aufGrund einer- entgeltlichen Übertragung entstanden wäre.

Es ergibt sich daraus, daü die Erfüllung einer Forderung nichtlediglich als der letzte Akt einer doppelseitigen Übertragung, bei derdie Gegenleistung in die Zukunrt hinausgeschoben wird, angesehenwerden kann.

In der Tat haben ' wir es bei der Erfüllung von Forderungenmit einem eigenartigen Verkehrsvorgange zu tun, der gerade für dieAusbildung und die Wirksamkeit des Geldes von ganz besondererWichtigkeit ist. Während die doppelseitige Übertragung von Verkehrs-objekten irgendwelcher Art auf einer freiwilligen, den Bedürfnissenund Möglichkeiten des Augenblicks Rechnung tragenden Entschließung