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Das Geld / Von Karl Helfferich
Entstehung
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3. Kapitel. Die Einzelfunktiotjen des Geldes. § 4.

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Verkehrsvorgang selbst erst existent werden (Fall Ild). Der wichtigsteFall ist, wie oben hervorgehoben wurde, das Darlehen.

Die bloße zeitweilige Überlassung der Nutzung eines Gegenstandesohne Übertragung des Eigentums an demselben fällt nicht unter denBegriff des Kapitalverkehrs, da hierbei nicht das Kapital selbst, sondernnur die Nutzung an dem Kapital übertragen wird. Wenn man vonKapitalverkehr",Kapitalmarkt" usw. spricht, so versteht man dabeiunter Kapital nicht die große volkswirtschaftliche Kategorie der pro-duzierten Produktionsmittel, sondern denjenigen Teil des mobilen Ver-mögensbesitzes, der seinem Besitzer einen Zins oder eine Rente ab-wirft und ihm damit zur Gewinnung eines Anteils an dem Gesamt-einkommen der Volkswirtschaft dient (Kapital im privatwirtschaftlichenSinne). Die Besonderheit der Verkehrsvorgänge, die in der Über-tragung von Vermögenswerten in der Gegenwart gegen zukünftigeLeistungen bestehen, namentlich des Verkaufs auf Kredit und des Geld-darlehens, ist oben bereits hervorgehoben worden; obwohl in diesenFällen ein Sachgut, sei es Geld oder ein anderes Verkehrsobjekt, gegeneine auf Geld lautende Forderung hingegeben wird, sind diese Vor-gänge von dem Eintausche oder dem Kaufe von bereits bestehendenForderungen ebenso zu unterscheiden, wie die Erfüllung der Forderungenvon dem Rückkäufe noch nicht fälliger Forderungen; andrerseits fehltbei dem Verkaufe auf Kredit und bei der Gewährung eines Geld-darlehens das Zwangsmoment, welches die Erfüllung rechtsgültigerwachsener Forderungen als Zahlung im engeren Sinne charakte-risiert.

Wenn es sich darum handelt, mobiles Kapital im Wege des Dar-lehens dritten Personen auf Zeit und gegen Entgelt (Zins) zur Ver-fügung zu stellen, so erfolgt eine solche Übertragung in allen den-jenigen Fällen, in welchen nicht die von der dritten Person sei esfür Konsum-, sei es für Erwerbszwecke benötigten Güter gegebenwerden, für beide Teile am zweckmäßigsten in Geld. Selbst dann,wenn die Übertragung in nicht Geld darstellenden Gütern erfolgt, wirdder in der Zukunft zu entrichtende Gegenwert am zweckmäßigsten inGeld festgesetzt.

Ein Kapitalbesitzer, dessen Kapital nicht in Geld besteht, und dernicht selbst zum Zwecke der leihweisen Verwendung seinen Besitz inGeld umsetzt, kann sein Kapital nur an solche ausleihen, deren Kapital-bedarf sich gerade auf die besondere-Art der in seinem Besitze befind-lichen Kapitalien erstreckt. Mit Geld dagegen kann der Empfängereines Darlehens alle diejenigen Dinge beschaffen, welche er für Konsum-und Erwerbszwecke braucht. Die Möglichkeit der nutzbringenden Ver-wendung des nicht in Geld bestehenden Kapitalbesitzes ist mithin inähnlichem Maße beschränkter als die Verwendungsfähigkeit eines Geld-