3. Kapitel. Die Einzelfunktionen des Geldes. § 5.
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Spangen, so ist diese Gleichsetzung nicht das Eesultat einer seitensdes Subjektes vorgenommenen Messung eines objektiven Verhältnisseszwischen Eind und Kupferspangen, sondern die Wertgleichheit zwischenbeiden Objekten ist der Ausfluß eines subjektiven Bewertungsvorganges;sie ist von dem wertenden Subjekte nicht ermittelt, sondern geschaffen,es liegt also nicht eine Wertmessung, sondern vielmehr eine Wert-setzung vor.
Der Wert der Dinge wird aus der subjektiven Sphäre dadurchherausgehoben, daß der Mensch nicht isoliert für sich steht, sonderndas einzelne Glied einer großen menschlichen Gemeinschaft, einer Ge-sellschaft ist. Infolge der weitgehenden Gleichartigkeit der psycho-logischen und materiellen Voraussetzungen, der Bedürfnisse und derLebensbedingungen entstehen, gefördert durch Gewohnheit und Er-ziehung, innerhalb eines und desselben gesellschaftlichen Verbandesgewisse Gemeinüberzeugungen und gewisse eine allgemeine Gültigkeitbeanspruchende Werturteile, die dem einzelnen Subjekte als etwasaußerhalb des eigenen Ichs Liegendes, als etwas Objektives gegenüber-stehen, und welche die Werturteile der einzelnen Individuen in hohemGrade bestimmen, so sehr sie ihrerseits aus der Gesamtheit der subjek-tiven Werturteile hervorgegangen sind und der Beeinflussung durchdie Wandlungen in den Werturteilen der Einzelpersönlichkeiten unter-liegen. Das einzelne Glied der Gesellschaft bildet sich nicht selb-ständig für sich eine Welt von Werten, sondern es findet eine aufüberkommenen Anschauungen und Gewohnheiten ruhende Rangordnungvon Werten vor, in welcher der Wert als etwas den Dingen Anhaftendes,von der Anerkennung durch das Einzelsubjekt Unabhängiges erscheint.
Von ganz besonderer Wichtigkeit für die Erhebung des Wertesüber die rein subjektive Sphäre ist der Tausch.
Beim Tausche tritt das Subjekt mit einem anderen in Beziehung,dessen Werturteil über die auszutauschenden Gegenstände ihm alsetwas Objektives gegenübersteht; der Tausch selbst ist eine objektiveTatsache des Inhalts, daß eine bestimmte Quantität des einen Gutesals Gegenwert für eine bestimmte Quantität des anderen Gutes gegebenund genommen wird. Zur Bestimmung dieses Austauschverhältnissesist mindestens die Willensübereinstimmung der beiden beteiligtenSubjekte notwendig, das Einzelsubjekt ist für die Festsetzung diesesVerhältnisses nicht mehr autonom, wie in seinen isolierten Beziehungenzu den Dingen.
Meist jedoch ist bei der Bestimmung des Austauschverhältnissesein weit größerer Kreis beteiligt, als die beiden unmittelbaren Kon-trahenten. Nicht nur daß die Tatsache, wie andere Mitglieder derselben Gemeinschaft die in Rede stehenden Dinge werten, einen psycho-logischen Einfluß ausübt, daß auf gewissen Stufen der wirtschaftlichen
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