262 Zweites Buch. I. Abschnitt. Das Geld in der Wirtschaftsordnung.
unpersönliche Gesamtheit aller miteinander in wirtschaftliche Be-ziehungen tretenden Individuen, den Dingen zuerkennt; er beruhtnicht mehr auf der "unmittelbaren Beziehung der Dinge zu einemeinzelnen Subjekte; vom Einzelsubjekte aus gesehen ist der Verkehrs-wert vielmehr in dem Verhältnisse der Dinge zu einander enthalten.Ebenso findet der Verkehrswert sein Maß nicht mehr in der unmittel-baren Beziehung der Dinge zum wirtschaftenden Subjekte, sondern jeweilsan dem Gegenstande, der beim Austausche als Gegenwert erscheint.
Den Gegenwert selbst, der im Austausche gegen ein Verkehrs-objekt hingegeben wird, bezeichnet man als den „Preis"; jedes vonzwei gegen einander umgesetzten Verkehrsobjekten stellt mithin, vomwechselnden Staudpunkte der beiden tauschenden Personen gesehen,den Preis des anderen Verkehrsobjektes dar. Wo die Geld Wirtschaftzur vollen Ausbildung gekommen ist, unter deren Herrschaft alleübrigen Verkehrsobjekte regelmäßig zunächst gegen Geld umgesetztwerden, versteht man unter „Preis" ausschließlich den in Geld be-stehenden oder wenigstens in Geld ausgedrückten Gegenwert, dergegeben und empfangen wird.
Der Preis wird deshalb vielfach dargestellt als die Verwirklichung,als die körperliche und greifbare Darstellung des Tauschwertes eines Ver-kehrsobjektes in einem anderen Verkehrsobjekte. „Preis einer Ware nennenwir den Tauschwert derselben, ausgedrückt in dem Quantum einerbestimmten anderen Ware, das dafür eingetauscht worden ist oderwerden soll" (Roscher). „Der Tauschwert verhält sich zum Preise,wie die bloße Möglichkeit, für ein Gut ausgetauscht zu werden, zurWirklichkeit des Ausgetauschtwerdens" (Wagner).
Mit dieser so einleuchtend klingenden Ableitung des Preises vondem als den Dingen innewohnend gedachten Tauschwerte ist einfehlerhafter Zirkel geschlossen, der viel Verwirrung in die Wert-,Preis- und Geldlehre, vor allem in die Auffassung des Geldes alseines Wert- oder Preismäßes hineingetragen hat.
Wir müssen daran festhalten, daß der in der Einzelseele sichvollziehenden Bewertung der Dinge als einzige objektive Tatsache,die einen Anhaltspunkt für den Begriff eines Tauschwertes gibt, dasVerhältnis gegenübersteht, in welchem verschiedenartige Verkehrs-objekte gegen einander umgesetzt werden. Die bloße Tatsache, daßzwei verschiedenartige Güter, z. B. Gold gegen Eisen, umgesetztwerden, sagt über Wert und Preis noch gar nichts; das tut erst dieweitere Tatsache, ohne welche die erstgenannte übrigens gar nichtdenkbar ist, daß nämlich die beiden Güter in einem bestimmtenVerhältnisse gegeneinander umgesetzt werden, z. B. 1 kg Goldgegen 50000 kg Eisen. In diesem Verhältnisse ist aber derPreis bereits enthalten. Es vollzieht sich kein Tausch, bei dem