5. Kapitel. Der Inhalt der Geldschulden. § 2.
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auf Savigny Bezug genommen haben, da außerdem die GrundgedankenSavignys eine gute Basis für die Untersuchung abgeben, möge auchhier an seine Darstellung angeknüpft werden.
Savigny unterscheidet als mögliche Kriterien für die Bemessungdes Inhalts einer Geldschuld, bzw. für die quantitative Feststellungder Zahlungskraft der jeweils vorhandenen gesetzlichen Zahlungsmittel:den Nennwert, den Metallwert und den Kurswert des Geldes.
Unter Nennwert versteht er denjenigen Wert, welcher jedemGeldstücke nach der Absicht des Staates beizulegen ist.
Unter Metall wert will er den Wert verstehen, „welcher jedemGeldstücke zuzuschreiben ist wegen des in ihm enthaltenen Gewichtesvon reinem Silber oder Gold".
Als Kurswert schließlich wird der Wert bezeichnet, welchen„der allgemeine Glaube, also die öffentliche Meinung irgend einer Artdes Geldes beilegt". Als „unwandelbare Grundlage" des nach Ortund Zeit veränderlichen Kurswertes soll der Wert der edlen Metalle,des Silbers oder Goldes betrachtet werden, je nachdem Silber- oderGoldwährung in einem Lande besteht. Der Kurswert und seine Fest-stellung wird an dem Spezialfälle des Papiergeldes erläutert: „Wennalso bei irgend einer Art des Papiergeldes der Kurswert für zweiZeitpunkte, die zehn Jahre auseinanderliegen, verglichen werden soll,so muß man in deutschen Staaten fragen, wieviel reines Silber indem einen oder anderen Zeitpunkte für einen Taler (oder einen Gulden)jenes Papiergeldes gekauft werden konnte; dadurch ist der Kurswertfür beide Zeitpunkte fest bestimmt".
Sowohl der „Metallwert", als auch der „Kurswert" sind mithin,genauer betrachtet, bestimmte Quantitäten Edelmetall, die im ersterenFalle in den Geldstücken enthalten sind, im letzteren mit den Geld-stücken gekauft werden können. Savigny sieht als entscheidend fin-den'Inhalt einer Geldschuld den „Kurswert" an. Das Geld ist nachseiner Ansicht „Kaufkraft" oder „abstrakte Vermögensmacht", und esruht als solche auf der öffentlichen Meinung. Diese öffentliche Meinungfindet in bezug auf die quantitative Zahlungskraft des Geldes ihrenAusdruck im Kurswerte; somit ist nach Savigny der Kurswert alsMaßstab für den Inhalt einer Geldschuld die notwendige Folge ausder allgemeinen Natur des Geldes.
Nach dieser Theorie wäre als der Wertinhalt einer Geldschuldanzusehen das Quantum Gold oder Silber, das zur Zeit der Entstehungder Schuld mit dem Geldbetrage, auf den die Schuld lautet, gekauftwerden konnte; zu erfüllen wäre die Schuld aber nicht in diesemQuantum ungemünzten Edelmetalls, sondern in gesetzlichem Zahlungs-mittel, jedoch in dem Betrage, der zur Zeit der Erfüllung für den An-