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Das Geld / Von Karl Helfferich
Entstehung
Seite
326
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326 Zweites Buch. II. Abschnitt. Das Geld in der Rechtsordnung.

kauf des der Schuld angeblich zugrunde liegenden Edelmetallquantumsausreichend und notwendig ist.

In ähnlicher Weise ist später in einem praktisch gewordenen Fallevon nicht geringer Wichtigkeit von manchen Seiten argumentiert worden.Eine Anzahl österreichischer Eisenbahngesellschaften hatte vor derdeutschen Münzreform Obligationen ausgegeben und großenteils inDeutschland untergebracht, die gleichzeitig auf österreichische Silber-gulden und auf deutsche Talerwährung (teilweise auch auf Frankenund Pfund Sterling) lauteten, und zwar in dem durch den Silbergehaltvon Gulden und Taler gegebenen Verhältnisse, nach dem 1 Guldengleich 2 /3 Taler war. Nach dem Übergange Deutschlands zur Gold-währung trat infolge der Silberentwertung eine nicht vorhergeseheneVerschiebung im Wertverhältnisse zwischen dem österreichischen Silber-gulden und dem Taler bzw. der Eeichsmark ein, in der Weise, daßein österreichischer Silbergulden zur Beschaffung von 2 k Talernbzw. 2 Mark nicht mehr ausreichte. Die österreichischen Bahn-gesellschaften verweigerten, als die Differenz anfing erheblich zuwerden,' die weitere Auszahlung der fälligen Zinsbeträge in deutschemGelde zu dem angegebenen Nennwerte, sie zahlten vielmehr nur sovielin deutschem Gelde aus, als dem jeweiligen Kurswerte des in öster-reichischen Silbergulden angegebenen Betrags entsprach. Es sind darübereine Reihe von Prozessen sowohl vor deutschen als auch vor öster-reichischen Gerichten geführt worden, bei denen neben der Frage, dieuns hier in erster Linie interessiert, eine Reihe von anderen streitigenMomenten in Betracht kam, vor allem die Frage nach dem Sitze derObligationen und die Frage, ob dem deutschen Gläubiger überhauptZahlung in deutschem Gelde versprochen worden sei, oder ob die Be-zeichnung des geschuldeten Betrags in deutscher Währung neben derBezeichnung in österreichischen Silbergulden nur den Wert einer un-maßgeblichen Erklärung gehabt habe usw. Für die Entscheidungder einzelnen Gerichte, von denen die österreichischen zugunsten derösterreichischen Schuldner, die deutschen , mit einer Ausnahme, zu-gunsten der deutschen Gläubiger entschieden, haben diese für unsunwesentlichen Punkte eine große Rolle gespielt. In der juristisch-wissenschaftlichen Diskussion jedoch, die durch diese Prozesse hervor-gerufen wurde, ist die prinzipielle Frage, wonach sich der Inhalt einerGeldschuld, sobald man von den positiven Rechtsnormen abstrahiert,bestimme, eingehend erörtert worden. Dabei hat namentlich E. J. Bekkebeine Auffassung vertreten, die derjenigen Savignys sehr nahe kommt.

Nach Bekker 1 ) ist jedes Münzstück gedachtals aliquoter Teileiner dem angenommenen Grundgewichte entsprechenden Masse Edel-

1)Über die Couponprozesse der österreichischen Eisenbahngesellschaften undüber die internationalen Schuldverschreibungen". 1881.