328 Zweites Buch. II. Abschnitt. Das Geld in der Rechtsordnung.
Im Gegensatz zu dieser Auffassung, welche dem zur Zeit, derSchuldentstehung die Währungsgrundlage bildenden Metalle die Rolleeines bleibenden Maßstabes für den Inhalt der Geldschulden zuweist,kommt die von Goldschmidt ursprünglich ') vertretene Ansicht daraufhinaus, daß nach vollzogener Währungsänderung das neue Währungs-metall diese wichtige Rolle spiele; nach vollzogenem Übergange vonder Silberwährung zur Goldwährung könne für den Inhalt der früherbegründeten Geldschulden nur der Kurs von Silber zu Gold zur Zeitder Schuldentstehung maßgebend sein, d. h. es sei zu berechnen,welches Silberquantum damals die Geldeinheiten, auf welche dieSchuld lautet, gesetzlich repräsentierten; dann welches Goldquantumfür jenes Silberquantum nach dem damaligen Stande des Edelmetall-marktes erhältlich war; schließlich durch wieviel Einheiten des neuenGeldes dieses Goldquantum gesetzlich repräsentiert wird.
Nach dieser Theorie würden mithin Geldschulden, die ursprüng-lich auf gleiche Beträge lauteten, nach vollzogenem Währungswechselje nach dem Zeitpunkte ihrer Entstehung einen verschiedenen Inhalthaben und in verschieden großen Beträgen des neuen Geldes zu er-füllen sein. Nach der BEKKBBSchen Theorie, welche das alte Währungs-metall als Maßstab des Inhalts der vor dem Währungswechsel be-gründeten Geldschulden auch über den Währungswechsel hinausbeibehält, würden Geldschulden, die auf gleiche Beträge der altenGeldeinheit lauten, je nach dem Zeitpunkte ihrer Fälligkeit in ver-schieden großen Beträgen des neuen Geldes zu erfüllen sein.
Konsequenterweise würde sowohl nach Savignx und Bekker alsauch nach Goldschmidt jede vor einem Währungswechsel entstandeneund nach demselben fällige Schuld individuell zu behandeln sein.Dadurch würde die heilloseste Verwirrung entstehen: Forderungen,die vor den Währungswechsel gleich groß und somit geeignet waren,sich zu kompensieren, würden je nach ihrer Entstehungs- oder Fällig-keitszeit auf verschieden große Summen in dem neuen Gelde lauten.Nach der BEKKSuschen Theorie würde sogar der Betrag neuenWährungsgeldes, welcher zur Tilgung einer in altem Gelde begründetenSchuld erforderlich ist, bis zum Zeitpunkte der Fälligkeit ganz inder Schwebe bleiben, da sich ja das in diesem Zeitpunkte bestehendeWertverhältnis von Silber und Gold unmöglich vorausbestimmen läßt;besonders empfindlich würde diese Ungewißheit, wie Bekker selbstanerkennt, bei langfristigen Renten und verzinslichen Obligationenhervortreten, bei denen der Schuldner nie vorausberechnen könnte,wieviel er im nächsten Jahre zu zahlen, der Gläubiger nicht, wievieler zu empfangen hätte.
1} Handelsrecht I. S. 1175; später hat Goldschmidt die dort vertretene Auf-fassung preisgegeben.