5. Kapitel. Der Inhalt der Geldschulden. § 6.
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die Umrechnungsnorm ansieht, muß konsequenterweise die möglichsteBerücksichtigung der zukünftigen Gestaltung des Wertverhältnisseszwischen beiden Metallen empfehlen. Die einen sehen mit rück-wirkender Kraft das neue Währungsmetall, die anderen mit über denWährungswechsel hinauswirkender Kraft das alte Währungsmetall alsden wahren Maßstab des Wertes an. In Wahrheit ist weder das einenoch das andere Metall in seinem Werte unveränderlich. Bei Ver-änderungen des Wertverhältnisses in den Jahren oder Jahrzehntenvor dem Währungswechsel kommt es ferner nicht darauf an, wie früherder Wert des Geldes im Verhältnis zn dem neuen Währungsmetallewar, da, auch wenn die Ursache der Schwankungen auf der Seite desbisherigen Landesgeldes liegen sollte, eine restitutio in integrum nichtin Betracht kommt, sondern einzig und allein die möglichste. Erhaltungdes nun einmal gegebenen Geldwertes. Zukunftsbetrachtungen über dieGestaltung des Wertverhältnisses sind höchst prekär; auch würde eineretwa vorauszusehenden Entwertung des bisherigen Währungsmetallskein Einfluß auf die Festsetzung der Kelation eingeräumt werdendürfen, da es natürlich nicht in der Absicht liegen kann, das neueGeld an dieser Entwertung teilnehmen zu lassen; höchstens eine zuerwartende Wertsteigerung des neuen Währungsmetalls dürfte berück-sichtigt werden. Ich deute diese Gedankengänge, die gelegentlich weitausgesponnen worden sind, nur an, um zu zeigen, daß man sich mitsolchen Erwägungen auf durchaus nebelhaften Gebieten bewegt.
Die einzige stabile Grundlage für die dem Währungswechsel zu-grunde zu legende Relation ist das Wertverhältnis, welches zur Zeit desWährungswechsels effektiv auf dem Markte besteht. Wenn dieses Wert-verhältnis zur Zeit des Beginns der deutschen Münzreform mit ganz ge-ringen Schwankungen 1 : 15 Va war, wenn ferner der Wert des Talersim großen ganzen dem Werte seines Silbergehaltes von i/so Pfund ent-sprach, sodaß. mithin die neue Rechnungseinheit, die Mark, welcheein Drittel des Talers sein sollte, gleich 1/90 Pfund Feinsilber gesetztwerden konnte, — so durfte man ihr Goldäquivalent ohne große Bedenken
1 lau f »A^T Pfund == — — Pfund normieren und danach den Gold-yoxiö 1 ^ 1395
gehalt der neuen Reichsmünzen bestimmen. Der neue Faden wurdeauf diese Weise gewissermaßen an demselben Punkte angeknüpft, andem der alte abgeschnitten wurde. — Freilich auch „der Zeitpunkt desWährungswechsels" ist noch eine praktisch unbrauchbare Zeitangabe.Wird darunter der Zeitpunkt verstanden, an welchem das den Währungs-wechsel bewirkende Gesetz in Kraft tritt, wie ließe sich da das Wert-verhältnis dieses Zeitpunktes dem Gesetze selbst zugrunde legen ? Manwird also das Wertverhältnis zur Zeit der Beratung und Feststellungdes Währungsgesetzes in Betracht ziehen müssen: bei den Schwankungen,