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8. Kapitel. Die Geldsysteme. I. § 3. 381
markte höher bewertet wird, als ihr Nennwert besagt. Meist über-trägt sich die Abweichung des tatsächlichen Wertverhältnisses zwischenden ungeprägten Metallen auch auf das geprägte Geld, und es ent-steht zwischen Gold- und Silbergeld eine Wertdifferenz, die sich, dader Schuldner das Recht hat, in den den Umlauf anfüllenden Münzenaus dem weniger wertvollen Metalle nach ihrem Nennwerte zu zahlen,darin äußert, daß die Münzen aus dem höherwertigen Metalle gegen-über ihrem Nennwerte ein Aufgeld erhalten. Der Wert der Geld-einheit setzt sich mithin in die Gleichung stets mit dem gegenüberder gesetzlichen Relation weniger wertvollen Metalle, das andere Metallwird für den Geldwert bedeutungslos, die aus ihm geprägten Münzenfallen, indem sie eine schwankende Geltung bekommen, aus dem Systemeheraus.
Jede Änderung in der Lage des Edelmetallmarktes, die das Ver-hältnis der tatsächlichen zu der gesetzlichen Relation der beiden Me-talle umkehrt, erzeugt bei diesem Systeme notwendigerweise auch einenWechsel in der Gestaltung der Zirkulationsverhältnisse und in demmit dem Geldwerte in fester Gleichung stehenden Metalle. Solange dieSchwankungen des Wertverhältnisses auf dem Edelmetallmarkte umdie gesetzliche Relation oszillieren, wechseln mithin beide Edelmetallein ihrer Eigenschaft als Grundlage des Geldwertes miteinander ab.Man hat deshalb die Doppelwährung auch „alternierende Wäh-rung" oder Alternativwährung genannt. Dabei darf jedoch nichtvergessen werden, daß ein solches Alternieren nur solange stattfindet,als das freie Wertverhältnis der Metalle um das gesetzliche Wertver-hältnis in der Weise schwankt, daß bald das Gold, bald das Silberöberwertet erscheint. Sobald jedoch die tatsächliche Wertrelation sichdauernd nach einer Richtung hin von dem gesetzlichen Verhältnisseentfernt, bildet das im Werte sinkende Metall die bleibende Währungs-grundlage, genau wie bei einem monometallischen Systeme; die Doppel-währung wird tatsächlich zur einfachen Währung. Ein Beispiel da-für waren die Münzverhältnisse Mexikos . Die dort bis zum Jahre1904 bestehende Silberwährung geht zurück auf ein Doppel Währungs-system mit der Relation von 1:15V2 zwischen Silber und Gold. Seit-dem von der ersten Hälfte der 70er Jahre des 19. Jahrhunderts an-der Silberwert sich dauernd unterhalb dieser Relation gehalten undsich immer weiter von ihr entfernt hat, war die Doppelwährung nurnoch ein toter Buchstabe, und die wirklich bestehende Währung unter-schied sich praktisch in nichts mehr von einer reinen Silberwährung.
Als „Bimetallismus" hat man ein Doppelwährungssystem be-zeichnet, das infolge seiner vertragsmäßigen Einführung in den wichtig-sten Kultur- und Handelsstaaten stark genug sein soll, um alle Ab-weichungen des tatsächlichen Wertverhältnisses der Edelmetalle von