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Zweites Buch. III. Abschnitt. Die Geldverfassung;.
dem Golde verbunden ist. Diese Verbindung mit dem Golde ist jedochdurch die freie Prägbarkeit nur des Goldes noch nicht unbedingt ge-sichert; es muß vielmehr der tatsächliche Umstand hinzukommen, daßdie Silbermünzen mit voller gesetzlicher Zahlungskraft, deren Prägunggesperrt ist, keinen allzubreiten Raum in der Zirkulation einnehmen;andernfalls ist die Entstehung einer Wertdifferenz zwischen den Silber-und Goldmünzen nicht ausgeschlossen; und eine solche Differenz könntesich, da die Silbermünzen volles gesetzliches Zahlungsmittel zu ihremNennwerte sind, nur darin äußern, daß die Goldmünzen ein schwankendesAufgeld erhalten, daß mithin der Geldwert durch die Silbermünzenbestimmt wird, deren Wert sich innerhalb des Spielraums, der durchihren eigenen Silbergehalt und durch das Goldäquivalent ihres Nenn-wertes gegeben ist, bewegen kann. Eine solche hinkende Doppel-währung kann mithin, vom Gesichtspunkte des Geldwertes aus betrachtet,sowohl eine Goldwährung als auch eine freie Währung sein.
§ C. Zusammenstellung: der praktisch bedeutsamen WHhruugssysteme.
Indem man für die Charakterisierung der praktisch in Betrachtkommenden Währungssysteme in der oben angedeuteten Weise dievolkswirtschaftlichen und juristischen Merkmale zusammenzieht, kommtman zu folgender praktisch genügenden Einteilung.
1. Die reine Goldwährung. Sie ist dasjenige Währungs-system, bei dem eine Wertgleichung zwischen der Geldeinheit und demMetalle Gold besteht, bei der nur das Gold frei ausprägbar ist, dieGoldmünzen durch Festsetzung eines Passiergewichts vollwichtig er-halten werden und nur Goldmünzen, neben ihnen eventuell in Gold-münzen einlösbare Scheine, gesetzliches Zahlungsmittel sind.
2. Die hinkende Goldwährung. Die Erfordernisse sind die-selben, wie bei der reinen Goldwährung bis auf den einen Punkt, daßneben den Goldmünzen auch bestimmte Silbermünzen, die nicht freiausprägbar sind, als volles gesetzliches .Zahlungsmittel vorhanden sind.')
3. Die Silber Währung. In diesem Systeme besteht ein festesWertverhältnis zwischen der Geldeinheit und dem Metalle Silber;Silber ist frei ausprägbar, und Silbermünzen allein sind volles gesetz-liches Zahlungsmittel. Soweit Goldmünzen vorhanden, sind, stehen sieals Handelsmünzen mit schwankendem Kurse im freien Verkehr außer-halb des Silberwährungssystems.
4. Die Doppelwährung. Gold und Silber sind beide frei aus-
1) Man hat früher diese Systeme als „Goldvaluta" der reinen Goldwährung,die man allein als Goldwährung gelten lassen wollte, gegenübergestellt. Da aber dasWort ..Valuta" zweckmäßigerweise in einem ganz bestimmten, hier nicht in Betrachtkommenden Sinne angewendet wird (siehe unten 9. Kapitel, § 1), so dürfte sich dieoben gebrauchte Terminologie empfehlen.