8. Kapitel. Die Geldsyateme. II. § 1.
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prägbar, die Münzen aus beiden Metallen sind volles gesetzlichesZahlungsmittel und können sich in dieser Eigenschaft in einem be-stimmten, auf einer angenommenen Wertrelation zwischen Gold undSilber beruhenden Nennwertverhältnisse gegenseitig vertreten. Die Geld-einheit steht jeweils in einer Wertgleicliung zu dem in der ange-nommenen Wertrelation gegenüber der Markrelation zu hoch be-werteten Metalle.
5. Parallelwährung. Gold und Silber sind beide frei auspräg-bar, die Münzen aus beiden Metallen sind gesetzliches Zahlungsmittel;sie stehen jedoch zu einander nicht in einem gesetzlich festgelegtenNennwertverhältnisse und können sich in der Eigenschaft als gesetzlichesZahlungsmittel nicht vertreten, sodaß alle Zahlungsverpflichtungen ent-weder auf Goldgeld oder auf Silbergeld lauten müssen. Der Wert derGoldmünzen ist mit dem Golde, der Wert der Silbermünzen mit demSilber verknüpft.
6. Silberwährung mit gesperrter Prägung. Der Wertdes Geldes kann sich hier, mit oder ohne obere Grenze, über den Wertseines ursprünglichen Silberäquivalentes erheben.
7. Papierwährungen. Gesetzliches Zahlungsmittel sind hierneben dem ursprünglichen Metallgelde uneinlösbare Scheine; der Wertdes Geldes kann sich unterhalb seines ursprünglichen Metall äquivalentesfrei bewegen; falls die freie Prägung des ursprünglichen Währungs-metalls aufgehoben ist, sind den Bewegungen des Geldwertes auchnach oben keine Schranken gezogen.
II. Teilabschnitt. Die innere Einrichtung der Geldsysteme,
§ 1. Rechnungseinheit, Rechnungssystem und Stückelung.
Das Geldsystem ist, vom Gesichtspunkte seiner inneren Einrichtungaus betrachtet, der planmäßig durchgeführte Aufbau einer Anzahlverschieden große Werte darstellender Geldsorteu. Diesen Aufbau,dessen einzelne Momente bisher gelegentlich in den Kreis unserer Er-örterungen einbezogen werden mußten, haben wir nunmehr in seinemZusammenhange zu betrachten.
In allen konkreten Verhältnissen handelt es sich stets um Geldin gewissen Summen, in gewissen Quantitäten, nicht um Geld schlecht-hin. Wie alle anderen Quantitätsbegriffe, wie Länge, Maß und Gewicht,läßt sich auch eine Geldsumme nur durch das Vielfache oder durcheinen Bruchteil einer feststehenden Einheit ausdrücken. Wie in unseremMaßsysteme eine bestimmte Länge, das Meter, als Einheit fungiert, inwelcher alle Längeuverhältnisse ausgedrückt werden, wie im Gewichts-systeme ein bestimmtes Gewichtsquantum, das Gramm, die Einheit ist,an welcher alle Gewichtsgrößen gemessen werden, so muß beim Geldeein bestimmtes Geldquantum als Einheit dienen, in der alle Geldsummen
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