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Das Geld / Von Karl Helfferich
Entstehung
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8. Kapitel. Die Geldsysteme. II. § 4.

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und. Ludwig Bambergen stattgefunden. 1 ) Ersterer vertrat den Stand-punkt, daß bei Goldausprägungen auf Privatrechnung ein Zuschlag zuden Prägekosten zugunsten des Reichs erhoben werden müsse, umdie Reichskasse für die Kosten der Aufrechterhaltung der Vollwichtig-keit der auf private Rechnung geprägten Goldmünzen schadlos zuhalten; aus dem Zuschlage zu den Prägekosten sollte nicht nur deraus der Abnutzung der betreffenden Stücke zu erwartende Verlust,sondern auch der Kostenbetrag der dem Reiche obliegenden späterenUmprägung der abgenutzten Stücke gedeckt werden. Auf dieser Grund-lage berechnete Michaelis eine Prägegebühr von 8 Mark pro PfundFeingold. Für diese relativ hohe Prägegebühr führte er jedoch nichtnur den dargelegten finanziellen Gesichtspunkt an, sondern auch einevolkswirtschaftliche Erwägung; er behauptete, durch eine relativ höbeGebühr werde der Wert des geprägten Geldes in entsprechender Weiseüber seinem bloßen Stoffwerte gehalten, und dadurch werde die Ausfuhrund die Einschmelzung des geprägten Geldes erschwert.

Gegenüber diesen Ausführungen zugunsten einer reichlichen Be-messung der Prägegebühr ist folgendes zu sagen.

Es liegt keinerlei Grund vor, diejenigen, welche Gold ausprägenlassen, mit den Kosten der Abnutzung und der späteren Umprägungder für ihre Rechnung ausgeprägten Stücke zu belasten. Die deutschenStaaten hatten im Gegensatz zu England die Einziehung undUmprägung der unter das Passiergewicht abgenutzten Stücke deshalbauf die Kosten der Allgemeinheit übernommen, weil die Stücke sichim Dienste der Allgemeinheit abnutzen; die auf Privatrechnung aus-geprägten Stücke laufen aber ebenso gut im Dienste der Allgemeinheitum, wie die auf Staatsrechnung ausgeprägten. Ebenso wie man dasenglische System, das den Verlust der Abnutzung auf dem letzten zu-fälligen Inhaber sitzen läßt, als unbillig empfand, ebenso mußte des-halb die Belastung des Ausprägers mit den nicht durch die Prägung,sondern durch den Umlauf entstehenden Kosten als unbillig erscheinen.Im übrigen war die von Michaelis für die Prägegebühr aufgemachte Apothekerrechnung" aus sich selbst heraus leicht ad absurdum zuführen; man hat ihr mit Recht entgegen gehalten, daß konsequenter-weise auch der Verlust an der Abnutzung der einmal umgeprägtenStücke und die Kosten der zweiten Umprägung, und so weiter ininfinitum. der Prägegebühr zugeschlagen werden müßten.

Auch der angebliche Schutz gegen Ausfuhr und Einschmelzungdes gemünzten Geldes kann durch eine hohe Prägegebühr bei freierPrägung nicht geschaffen werden. Wir werden uns mit dieser Frageeingehender bei der Besprechung der internationalen Beziehungen der

1) Vgl. meineGeschichte der deutschen Geldreform", S. 219224.