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Das Geld / Von Karl Helfferich
Entstehung
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8. Kapitel. Die Geldsysteme. II. § 5.

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volleren Gelde ist. Dieses Mittel scheidet hier aus, weil es mit derFragestellung nicht vereinbar ist, die gerade darauf hinausgeht, wo-rauf die Erhaltung des Öl eich wertes zwischeft zwei definitiven, alsonicht einlösbaren Geldarten beruht Wir haben weiter gesehen, daßdie Erhaltung des Gleich wertes zwischen stofflich verschiedenen Geld-arten dadurch bewirkt werden kann, daß der Staat an seinen Kassendie verschiedenen Geldarten unterschiedslos ohne Beschränkung zuihrem Nennwerte annimmt, bei seinen Auszahlungen aber den Wünschendes Publikums auf die Hergabe bestimmter Sorten entgegenkommt,ein Verhalten, das oben alsindirekte Einlösung" bezeichnet wurde.Wir haben hier also in der Tat eine Mitwirkung der staatlichenKassen; aber auch hier will die Knapp sehe Unterscheidung nicht zu-treffen. Knapp selbst stellt die indirekte Einlösbarkeit neben diedirekte (S. 94), und er rechnet, wenn ich ihn recht verstehe, auch dieindirekt einlösbaren Geldarten zumprovisorischen Gelde". Das Nicht-aufdrängen eines "mit voller gesetzlicher Zahlungskraft ausgestattetenGeldes seitens der staatlichen Kassen nimmt also diesem Gelde nach Knappselbst den Charakter als definitives Geld; wenn das gleiche Kriteriumentscheidend sein soll für die Unterscheidung in valutarisches undnichtvalutarisches Geld, so bleibt die Frage ungelöst, worin sich dasvalutarische vom definitiven und das akzessorische vom provisorischenGelde unterscheidet.

Daß der von Knapp konstruierte Unterschied auf einer starkenÜberschätzung des Verhaltens der öffentlichen Kassen bei den vonihnen zu leistenden Zahlungen beruht, haben wir für den Fall derNichterhaltung des Gleich wertes zwischen zwei definitiven Geldartenam Beispiele der französischen Doppelwährung dargetan; diese Über-schätzung tritt ferner darin zutage, daß der Gleichwert zwischenzwei definitiven Geldarten verschiedenen Stoffes ohne jede Interven-tion der öffentlichen Kassen aufrecht erhalten werden kann, wenndie Versorgung des Umlaufs mit der stofflich weniger wertvolle^Geldart innerhalb gewisser durch den Geldbedarf gegebener Grenzenvom Staate reguliert wird. Die theoretische Begründung für dieseErscheinung wird unten (12. Kapitel, § 4) gegeben; hier genüge derHinweis auf einige praktische Beispiele.

In Frankreich , wo neben den Goldmünzen die silbernen Fünffranken-stücke definitives Geld sind, hat sich seit dem Ausgange der siebzigerJahre des vorigen Jahrhunderts im gewöhnlichen Verkehr meinesWissens niemals, im Großhandel immer nur für ganz kurze Zeit undin sehr engen Grenzen, eine Störung des Gleich wertes zwischen Gold -und Silbergeld gezeigt. In den Niederlanden , wo die gleichen Voraus-setzungen bestehen, und zwar verschärft dadurch, daß der Silberum-lauf den Goldumlauf bedeutend überwiegt, ist seit der Einführung