424 Zweites Buch. III. Abschnitt. Die Geldverfassung.
Das Mittel, durch das die Silbermünzen in das System einerGoldwährung eingefügt und in ihrem Werte von dem Golde abhängiggemacht werden, ist, wie oben dargelegt wurde, die unterwertige Aus-prägung, durch die ein Steigen ihres Stoffwertes über den Wertdes Geldäquivalentes der Geldeinheit ausgeschlossen werden soll, ver-bunden mit der Beschränkung der Ausprägung, die ein Sinkenihres Geldwertes unter den Wert des Goldäquivalentes der Geldeinheitverhindern soll. Als Konsequenz der Unterwertigkeit haben wir diebeschränkte Zahlungskraft, durch welche die Zahlungsempfänger davorbewahrt werden, größere Beträge in unterwertigem Gelde annehmenzu müssen. Diese Modalitäten sind für Goldmünzen in einer Silber-währung nicht anwendbar. Vollwertigkeit des Geldes ist in Bäcksichtauf den Verkehr mit dem Auslande sehr viel wichtiger, als in Rück-sicht auf den inländischen Verkehr. Die Wirksamkeit der staatlichenTarifierung erstreckt sich nicht über die Landesgrenze, und Geld, dasaus dem Lande geht, um eingeschmolzen und in fremdes Geld um-geprägt zu werden, kann seinen Wert nur von seinem Stoffe, nicht vonder bei diesen Prozeduren in Wegfall kommenden Zahlungskraft im In-lande herleiten. Der Auslands verkehr vollzieht sich nun in großenZahlungen, die in Gold bequemer zu bewerkstelligen sind als in Silber; diekleineren Zahlungen dagegen, für die das Silber das einzige in Be-tracht kommende Metall ist, gehören durchaus dem Inlandsverkehr an.Schon in Rücksicht darauf ist es eher zulässig, die für die Bewälti-gung des kleinen Verkehrs notwendigen Silbermünzen unterwertigauszuprägen als die zur Vermittlung größerer Zahlungen bestimmtenGoldmünzen. Aber auch allgemein erscheint es natürlich und berech-tigt, daß die kleinere Werte darstellenden Münzen unterwertig aus-geprägt werden und ihren Wert von den größere Beträge darstellen-den Münzen ableiten, während vollwertige Münzen für die kleinen,unterwertige Münzen für die großen Zahlungen widersinnig erscheinenwürden. Dazu kommt, daß die in der Unterwertigkeit begründeteBeschränkung der Zahlungskraft sich wohl auf die Silbermünzen ineiner Goldwährung anwenden läßt, nicht aber auf die Goldmünzen beieiner Siiberwährung. Die Aufgabe der Silbermünzen, kleinere Zahlun-gen zu vermitteln, steht mit der auf kleine Beträge beschränkten Zah-lungskraft durchaus im Einklang. Dagegen können die Goldmünzennur den Zweck haben, zur Vermittlung von größeren Zahlungen zudienen, für welche das Silber zu schwer ist. Eine Beschränkung derZahlungskraft würde mit dieser Aufgabe in einem absoluten Wider-spruche stehen.
Deshalb hat in der geschichtlichen Entwicklung die Silberwährungstets einen ausgedehnten Gebrauch von Goldmünzen unmöglich gemacht.Die Einfügung von Goldmünzen in das System einer Silberwährung