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Das Geld / Von Karl Helfferich
Entstehung
Seite
425
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8. Kapitel. Die Geldsyoteme. II. § 6. 425

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ist stets nur auf einem Wege versucht worden, der die Silberwährungaufhob und eine Doppelwährung an ihre Stelle setzte, indem die Gold-münzen als vollwertige und frei ausprägbare Kurantmünzen einenfesten Nennwert in dem Silbergeide erhielten. Oder aber man hatdie Goldmünzen alsHandelsmünzen" mit schwankendem Kurse außer-halb des eigentlichen Landesgeldsystems gestellt und damit ein Systemgeschaffen, das sich von der Parallelwährung nur durch die juristischeQualität der Goldmünzen und durch die Bedeutungslosigkeit des Geld-umlaufs unterschied. . -

Der in dem Wesen der Silberwährung begründete Ausschluß desGoldgeldes hat nun die Wirkung, daß der Verkehr für alle Zahlungen,für die Silber zu schwer ist, sich einer anderen Art unterwertigenGeldes, nämlich der papiernen Geldzeichen, bedienen muß. Auch bei ver-nünftigen Bestimmungen über die Deckung der papiernen Geldzeichenkann der Verkehrsbedarf nach solchen Zetteln leicht zu einer allzu-starken Ausdehnung des ungedeckten Papiergeldes führen. Unter allenUmständen wird das im freien Umlaufe befindliche vollwertige Metall-geldquantum im Verhältnis zu den papiernen Geldzeichen beträchtlichkleiner sein müssen als bei der Goldwährung. Dadurch wird der Vorteil desgeringeren Bedarfs an unterwertigen Scheidemünzen bei einer Silber-währung mehr als aufgewogen. Bei unserer deutschen Goldwährungz. B. müssen die Zahlungen von weniger als 10 Mark in unterwerti-gem Gelde geleistet werden; dagegen kommen papierne Geldzeichenim wesentlichen nur für Beträge von 100 Mark aufwärts in Betracht.Bei einer Silberwährung müßten die papiernen Geldzeichen in Rück-sicht auf die Bequemlichkeit des Geldverkehrs mindestens bei Beträgenvon 5 Mark anfangen; denn beim heutigen Silberpreise würde manmindestens drei Silbermünzen in der Größe unseres heutigen Fünfmark-stückes brauchen, um den Betrag von 5 Mark in vollwertigem Silber-geide darzustellen. Während bei unserer jetzigen Goldwährung dieSphäre der Zahlungen von 20 bis 100 Mark vorwiegend dem voll-wertigen Goldgelde gehört, würde bei der Silberwährung die Sphäredes vollwertigen Geldes auf Zahlungen von etwa 20 Pfennig bis 5 Markbeschränkt sein.

Die Doppelwährung würde in dieser Beziehung die Vorzüge derGoldwährung und der Silberwährung vereinigen, wenn sie über dieformale Gleichstellung des Goldgeldes und des Silbergeldes hinaus-gehen und einen gleichzeitigen Umlauf der beiden Metalle gewährleistenwürde. Solange aber Wertschwankungen zwischen Gold und Silberstattfinden, die bald das Gold, bald das Silber aus dem Umlaufe ver-drängen, entspricht der tatsächliche Zustand des Geldwesens beieiner gesetzlichen Doppelwährung entweder einer Silberwährung odereiner Goldwährung; im ersteren Falle muß auf den ausgiebigen Ge-