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Zweites Buch. III. Abschnitt. Die Geldverfassung.
brauch von Goldgeld Verzicht geleistet werden, im letzteren Falle läßtsich das für den Kleinverkehr notwendige Silbergeld nur dadurch demUmlaufe erhalten, daß man es — ebenso wie bei der Goldwährung —zur unterwertigen Scheidemünze macht. In Wirklichkeit kann alsodie Doppelwährung nicht mit dem geringen Maße unterwertigen Geldeswie eine Silberwährung auskommen, sondern sie braucht einen ähn-lichen Scheidemünzunilauf wie die Goldwährung, während auf der an-deren Seite der Goldumlauf der unbedingten Sicherung entbehrt, diebei einer Goldwährung gegeben ist.
§ 7. Die Silberentwertung und das Silbergeld der Goldwährungen.
Die mit den siebziger Jahren des vorigen Jahrhunderts einge-tretene Entwertung des Silbers hat bewirkt, daß in den damals bereitsbestehenden oder zur Einführung gelangenden Goldwährungen dieUnterwertigkeit der Silbermünzen unerwartet groß geworden ist. Wäh-rend in England, der Lateinischen Münzunion, in Deutschland usw.die Unterwertigkeit der Silberscheidemünzen ursprünglich auf 6—10Prozent bemessen wurde, beträgt heute der Stoffwert der Silberscheide-münzen kaum mehr ein Drittel ihres Wertes als Geld. Dazu kommt,daß in den Ländern mit hinkender Währung die größeren 'oder klei-neren Mengen des ursprünglich vollwertigen Silberkurantgeldes, diebei dem Übergange zur Goldwährung nicht abgestoßen worden sind,ein ähnliches Schicksal erfahren haben: bei einem Silbßrpreise von62 Mark pro Kilogramm beträgt der Stoffwert des französischen Fünf-frankentalers und des deutschen Talers nur noch 34 V - 2 Prozent desWertes dieser Stücke als Geld. Ebenso wie der Grad der Unter-wertigkeit der von vornherein als unterwertig gedachten Münzen istmithin auch der Betrag des unterwertigen Geldes durch die Entwertungdes Silberkurants in einzelnen Ländern über die ursprünglich gewollteBegrenzung hinaus beträchtlich gesteigert worden.
Es ist nicht zu leugnen, daß niemand auf den Gedanken kommenwürde, ein um 65—70 Prozent unterwertiges Silbergeld zu schaffenDie unterwertige Silbermünze ist als ein notwendiges Übel dem Systemeder Goldwährung eingefügt worden, und es ist an und für sich alsein durchaus berechtigtes Verlangen anzuerkennen, daß dieses Übelmöglichst auf den Umfang beschränkt werden soll, der die Erhaltungeines dem Verkehrsbedarfe entsprechenden Umlaufs von Silbermünzenim Rahmen der Goldwährung sicher stellt. Nachdem aber durch denselbsttätigen Gang der Dinge sich eine weit größere Unterwertigkeitdes Silbei-geldes herausgestellt hat, und nachdem der Betrag des unter-wertigen Silbergeldes in den Ländern mit hinkender Goldwährungeinen nicht unerheblich größeren Umfang angenommen hat, als ur-sprünglich beabsichtigt war, sind die sich aus dieser ungewollten Ent-