8. Kapitel. Die Geldayateme. 11. § 7.
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in Deutschland , ist dieser Zustand ohne weiteres gegeben, auch wennkeine Einlösungspflicht des Staates für die Scheidemünzen ausdrücklichfestgestellt ist. "Wo dagegen unterwertige Münzen auch als Kurant-geld vorkommen, wie in Frankreich und vor 1907 auch in Deutsch-land , sind die staatlichen und die sonstigen mit der Regelung desGeldumlaufs betrauten Kassen in der Lage, dem Publikum ein größeresQuantum solchen unterwertigen Geldes aufzuzwingen, als der Verkehrbenötigt; ob sie es tun oder nicht, ist Sache der Währungspolitik.In Deutschland hat bekanntlich die Eeichsbank seit 1876, auch solangedie Taler noch nicht außer Kurs gesetzt waren, im allgemeinen keinenGebrauch von der Möglichkeit gemacht, die Taler entsprechend ihrerEigenschaft als Kurantgeld dem Publikum aufzunötigen, sodaß alsoauch früher schon der freie Verkehr den überschüssigen Betrag vonSilbergeld an die Reichsbank abzuschieben in der Lage war.
Einerlei ob nun die mit der Regelung des Geldumlaufs betrautenKassen von der unbeschränkten Zablungskraft eines etwa vorhandenenunterwertigen Kurantgeldes keinen Gebrauch machen, oder ob unter-wertige Münzen nur als Scheidegeld vorhanden sind, so bedeutet dochdie damit gegebene Vorbeugung gegen eine Überfüllung des Um-laufs mit unterwertigen Münzen nicht den Ausschluß aller Bedenkengegen ein Übermaß unterwertigen Geldes.
Wenn in einer Goldwährung der tatsächlich vorhandene Bestandunterwertigen Silbergeldes über den Verkehrsbedarf hinausgeht, undwenn dem Verkehr die Möglichkeit gegeben ist, sich des Übermaßeszu entledigen, so ist die Folge, daß der vom Verkehr nicht benötigteBetrag als toter Ballast in den mit der Regelung des Geldumlaufsbetrauten Kassen liegt, d. h. bei der modernen Organisation des Geld-wesens in den Kellern der Zentralnotenbank. Die Folge ist eine Ver- *schlechterung der Notendeckung; denn die Bank will oder kann dasSilbergeld nicht zur Noteneinlösung gegen den Willen des Präsentantengebrauchen. Die Bank muß deshalb in Zeiten einer stärkeren An-spannung ihres Standes mit mehr Vorsicht, als sonst nötig wäre,über der Aufrechterhaltung eines genügenden Verhältnisses zwischenihrem Goldbestande und ihren Verbindlichkeiten wachen. Die deutscheReichsbank hat nach der Einstellung der Silberverkäufe im Jahre 1879lange Zeit hindurch unter einem übermäßigen Bestände an Silbermünzenzu leiden gehabt; die Schwächung ihrer Position durch den Silber-ballast hat zwar niemals eine akute Gefahr heraufbeschworen, sie hatsicli jedoch mitunter für die Diskontpolitik der Reichsbank empfindlichfühlbar gemacht und manche Diskonterhöhung veranlaßt, die bei einerBeschränkung des deutschen Silbergeldes auf ein dem Verkehrsbedarfbesser angepaßtes Maß der deutschen Volkswirtschaft hätte erspartwerden können.