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Das Geld / Von Karl Helfferich
Entstehung
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Zweitos Bnch. III. Abschnitt. Die Geldverfassung.

unserer Geldverfassung, der Übergang von der Goldwährung zu einembimetallistischen Systeme. Dieses Mittel kann an dieser Stelle, da dieDurchführbarkeit und die Folgen eines solchen Systems noch nichterörtert sind, nicht diskutiert werden.

Auf dem Boden der bestehenden Goldwährung bewegten sich diefrüher von verschiedenen Seiten gemachten Vorschläge, die umlaufen-den Silbermünzen einzuziehen und sie durch neue, mit einem derSilberentwertung entsprechenden stärkeren Silbergehalte auszustattendeMünzen zu ersetzen. Sogar wenn es gelänge, durch die infolge einersolchen Maßregel gesteigerte Silbernachfrage den Silberpreis von 62Mark pro Kilogramm auf etwa 90 Mark, die Hälfte des alten Silberpreises,zu erhöhen, wäre, um unseren Silberumlauf vollwertig zu machen,eine Ausgabe von 430 bis 440 Millionen Mark erforderlich. Ganzoffensichtlich stände ein solcher Aufwand in keinem Verhältnis zu derGefahr der echten Nachprägung; und wenn man wegen der Unter-wertigkeit der Silbermünzen von einem Kriegsfalle Gefahren für unsereWährung befürchtet, so kann doch wohl kein Zweifel bestehen, daßdie 430440 Millionen Mark in wirksamerer "Weise zur Sicherungunserer Währung verwendet werden könnten; jedes Panzerschiff undjedes Bataillon" würde in solchen Zeiten bessere Dienste tun. als dieUmprägung der Silbermünzen.

Zu diesen Erwägungen kommt hinzu, daß nach geschehener Um-prägung jeder neue Rückgang des Silberpreises abermals ein unter-wertiges Silbergeld schaffen würde. Ferner würden die neuen Silber-münzen ein außerordentlich unhandliches Geld sein.. Ein Zweimark-stück wäre, wenn der Ausmünzung ein Preis von 80 Mark pro Kilogrammzugrunde gelegt würde, ebenso groß, wie unser heutiges Fünfmark-stück, und wer 10 Mark in Silber bei sich führen wollte, müßte in-folgedessen das Gewicht von fünf heutigen Fünfmarkstücken mit sichherumtragen.

§ 8, Die papiernen Umlaufsmittel.

Eine von den unterwertigen Münzen verschiedene Stellung nehmenim Geldsysteme die papiernen Geldzeichen ein, die wir gemäß den inden vorhergehenden Abschnitten gemachten Ausführungen gleichfallszum Gelde im wirtschaftlichen und allgemein-rechtlichen Sinne zählen

Es sind zwei Arten solcher papiernen Geldzeichen zu unterscheiden:Staatspapiergeld und Banknoten. Weitaus die meisten Staaten kennennur die letzteren. Das Deutsche Reich allerdings hat neben den Notender verschiedenen mit dem Rechte der Notenausgabe ausgestattetenBanken, von denen die Reichsbank alle anderen zusammen genommenganz beträchtlich überragt, auch ein Staatspapiergeld ausgegeben, diesogenannten Reichskassenscheine. Sie unterscheiden sich von denBanknoten in sehr wesentlichen Punkten.