S. Kapitel. Die Geldsysteme. II. § 8.
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Zunächst lauten sie auf kleinere Beträge, jetzt nur noch auf 5und 10 Mark, früher (vor dem Gesetze vom 5. Juni 1906) auf 5, 20 und50 Mark, während die Banknoten der Privatnotenbanken nur auf Beträgevon 100 Mark und mehr ausgestellt werden dürfen, die Noten derReichsbank, für die vor dem Gesetze vom 20. Februar 1906 die gleicheBeschränkung galt, jetzt auch in Abschnitten von 50 und 20 Mark.Ferner sind die Reichskassenscheine in einem ein für allemal festge-setzten Betrage (120 Millionen Mark) ausgegeben, während die Bank-notenausgabe bei einzelnen Banken allerdings auf einen Höchstbetragbeschränkt ist, bei anderen dagegen, vor allem bei der Reichsbank selbst,keiner direkten Begrenzung unterliegt. „Die Reichsbank hat das Recht,nach Bedürfnis ihres Verkehrs Banknoten auszugeben" (§ 16 des Bank-gesetzes vom 14. März 1875). Einige indirekte Beschränkungen (steuer-freies Kontingent und Dritteldeckung) liegen allerdings vor; überdiese wird in dem Bande über Bankwesen näheres zu sagen sein.Aber auch dort, wo ein Höchstbetrag für die Notenausgabe vorgeschrie-ben ist, stellt die tatsächliche Notenausgabe keinen festen, sonderneinen von Tag zu Tag veränderlichen Betrag dar, dessen Umfang sichjeweils nach den an die Bank herantretenden Kreditansprüchen richtet.Wir werden in der Banknote das wichtigste Mittel kennen lernen, dasdazu dient, den Geldumlauf mit dem Geldbedarfe möglichst im Gleich-gewichte zu halten.
Dieser wichtigen Aufgabe und gleichzeitig der-weiteren Aufgabeein bequemes Zahlungsmittel für große Summen zu liefern, könnendie Banknoten vollkommen entsprechen, wenn sie auf gewisse Mindest-abschnitte beschränkt werden: andrerseits hat das in dem Bankgesetzevon 1875 enthaltene allgemeine Verbot der Ausgabe von Banknoten,die auf Beträge unter 100 Mark lauten, den Zweck gehabt, der effek-tiven Goldzirkulation einen möglichst breiten Raum zu sichern; essollte der Goldzirkulation gegen das Papier nach oben hin denselbenSchutz gewähren, wie die Beschränkung der Zahlungskraft der Reichs-silbermünzen ihn nach unten hin gewährt. Es ist eine alte Er-fahrungstatsache, daß Zettel, die auf kleine Beträge lauten, seltenerzur Einlösung gebracht werden als große Abschnitte, und weit mehrdie Tendenz haben, dauernd in den Geldumlauf überzugehen; der Bank-notenumlauf soll aber möglichst elastisch sein, und die Noten sollenhäufig genug zur Bank zurückkehren, um diese zur Haltung eineshinreichenden Einlösungsfonds zu nötigen und dadurch die Sicherheitder Noten möglichst zu befestigen.
Bei den Reichskassenscheinen dagegen kommen solche Gesichts-punkte nicht in Betracht. Staatspapiergeld ist in der Regel nichtaus Gründen ausgegeben worden, die in dem Interesse an einem ge-ordneten und gut funktionierenden Geldwesen ihren Sitz haben. Meist
Hklfferich, Das Geld. 28