k. Kapitel. Die Geldsysteme. IL § 8.
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hat, bestimmend für den Charakter des Währungssystems und denWert des Geldes.
Anders steht es mit einem in geringem Betrage ausgegebenenStaatspapiergelde. Zwar sind die Reichskassenscheine, wie bereits er-wähnt, ausdrücklich für einlösbar erklärt; aber es ist bestritten, obbei diesen Scheinen eine solche Einlösbarkeit notwendig und zweck-mäßig ist. Kein geringerer als Ludwig Bambergek ist, so sehr ergrundsätzlich Gegner eines jeden Staatspapiergeldes war, dafür ein-getreten, daß man, wenn schon ein Reichspapiergeld geschaffen werde,davon absehe, es einlösbar zu machen.') Seine Annahme bei denReichs- und Staatskassen („Steuerfundation") würde — in Verbin-dung mit dem geringen Ausgabebetrage — in der Tat vollkommenausreichen, um ihm in normalen Zeiten seinen Nennwert zu sichern,und in kritischen Zeiten wird sich das Reich wohl ohnedies genötigtsehen, seine Einlösung aufzuheben, zumal da keinerlei Einlösungsfondsbereit gestellt ist. So sehr ein Einlösungsfonds bei den Banknotennötig ist, so wenig ist er es bei dem für den dauernden Umlauf be-stimmten Staatspapiergelde; wenn man aber auf einen solchen beimStaatspapiergelde verzichten zu können glaubt, dann sollte man kon-sequenterweise auch auf die Einlösbarkeit verzichten, deren not-gedrungene Aufhebung in kritischen Zeiten das Papier mehr diskredi-tiert, als wenn es niemals einlösbar gewesen wäre. Wenn trotz diesernaheliegenden Erwägungen in Deutschland im Jahre 1874 die Einlös-barkeit der Reichskassenscheine beschlossen worden ist, so ist dieserBeschluß zu erklären aus den Eindrücken, welche durch den aller-dings höchst unerfreulichen Zustand des deutschen Papiergeldwesensvor der Reform hervorgerufen worden waren.
Diese erklärliche Voreingenommenheit gegen die papiernen Zirku-lationsmittel hat auch in einem anderen Punkte ihren Einfluß ausge-übt: in der Frage, ob den Reichskassenscheinen und den Reichsbank-noten gesetzlicher Kurs auch im Privatverkehr oder bloß ein Kassen-kurs zu verleihen sei. Auch in dieser Frage wurde bei der Geld-reform der 70er Jahre den papiernen Geldzeichen nur das allernot-wendigste zugestanden. Man hat in dem Aufbau der deutschen Geld-verfassung die Konsequenzen der Goldwährung auf das strengste ge-zogen, theoretisch wenigstens, während praktisch durch die Beibehal-tung der Taler diese Folgerichtigkeit später durchbrochen worden ist.Ebenso wie man für die Ausprägung von Reichsilbermünzen einensehr knapp bemessenen Höchstbetrag festsetzte, wie man ihre Zah-lungskraft auf einen Höchstbetrae: beschränkte, der nur halb so hochist, wie in England und Frankreich , und wie man dem Reiche die
l) Siehe oben S. 171 u. 172.
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