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Das Geld / Von Karl Helfferich
Entstehung
Seite
438
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438 ^ Zweites Buch. III. Abschnitt. Die Geldverfasstmg.

als die Reichsbanknoten zum gesetzlichen Zahlungsmittel auch imPrivatverkehr erklärt wurden.

§ 9. Die Regelung des Geldumlaufs.

Auch die denkbar besteingerichtete Geldverfassung ist keine Ma-schine, die ganz von selbst funktioniert. Das Geldwesen bedarf viel-mehr, wenn es seine Zwecke in vollkommener Weise erfüllen soll, einerlebendigen Kraft zu seiner ständigen Überwachung und Regelung.Die auf diesem Gebiete zu erfüllenden Aufgaben sind folgende:

1. Die Überwachung und Regelung der auswärtigen Beziehungendes Geldwesens;

2. Die Sorge für die Aufrechterhaltung des Gleichgewichts desinneren Geldbedarfs und des Geldumlaufs;

3. Die örtliche Regelung des Geldumlaufs.

In den modernen Staaten sind diese Aufgaben regelmäßig einerZentralbank übertragen, denn die Erfüllung dieser Aufgaben läßt sich,wie wir sehen werden, zu einem wesentlichen Teile nur durch gewissebanktechnische Maßnahmen erreichen. Das deutsche Bankgesetz vom14. März 1875 nennt in § 12 unter den der Reichsbank zugeteiltenAufgaben an erster Stelle die Regelung des Geldumlaufs. Teilweiseist die Tätigkeit der Zentralbanken, die hier in Betracht kommt, einso integrierendes Stück ihrer gesamten Wirksamkeit, daß eine ein-gehendere Darstellung erst in dem Bande über das Bankwesen ge-geben werden, und daß an dieser Stelle nur das für das Gesamtbildder Geldverfassung Unerläßliche ausgeführt werden kann.

Bei der oben an erster Stelle genannten Aufgabe handelt es sichum die Beobachtung und Beeinflussung der internationalen Edelmetall-bewegungen und der Faktoren, auf denen das Zu- und Abströmenvon Geldmetall beruht; vor allem die auswärtigen Wechselkurse undihre Regelung spielen hier eine wichtige Rolle, auf die im nächstenKapitel noch zurückzukommen ist. Es handelt sich hier ferner umdie Schaffung eines Reservoirs, dem einerseits das vom Auslande im-portierte Geldmetall in erster Linie zufließt, und aus dem nötigenfallsder Bedarf an Zahlungsmitteln für das Ausland schöpfen kann. Nureine große Zentralbank ist für die Erfüllung dieser Aufgaben geeignet.Das wichtigste Mittel zur Beeinflussung der auswärtigen Wechsel-kurse und der Goldbewegungen ist die planmäßige Beeinflussung desWechselzinsfußes, die sogenannte Diskontpolitik, und diese kannnatürlich nur von einem großen Bankinstitute gehandhabt werden.Ebenso ist nur eine über große Mittel verfügende und mit dem Rechteder Notenausgabe ausgestattete Bank imstande, beliebige Mengen desWährungsmetalls aufzunehmen, die Ausprägung des importiertenMetalls zu vermitteln und dauernd einen Metallgeldbestand zu halten,