8. Kapitel. Die Geldsysterne. IL § 9.
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der allen absehbaren Anforderungen für Zahlungen an das Auslandgenügt. Daß speziell der Eeichsbank die unbeschränkte Verpflichtungdes Ankaufs von Barrengold gegen ihre Noten auferlegt ist, wurdebereits in anderem Zusammenhange mehrfach erwähnt. 1 )
Die unter 2 genannte Aufgabe kann gleichfalls ihrer Natur nachnur von einem großen, mit dem Rechte der Notenausgabe ausgestat-teten Bankinstitute erfüllt werden. Abgesehen von der bereits unter1 behandelten Herbeiziehung von Geldmetall aus dem Auslande istdie Regulierung des Verhältnisses zwischen Geldumlauf und inneremGeldbedarf erreichbar einerseits durch die in der Notenausgabe ge-gebene elastische Ergänzung des metallischen Geldumlaufs, andrer-seits durch eine Einwirkung auf den inländischen Geldbedarf selbst,die ähnlich wie die Beeinflussung der internationalen Beziehungen desGeldwesens im Wege der Diskontpolitik ausgeübt werden kann.Ebenso wie hohe .Warenpreise die Nachfrage nach Waren beschränken,ebenso beschränken hohe Diskontsätze die im Wege des Begehrsnach kurzfristigem Kredit an die Banken und den Geldmarkt heran-tretende Geldnachfrage.
Während in diesen beiden Punkten spezifische Aufgaben derNotenbanken vorliegen, ist die unter 3 genannte Aufgabe keinwesentlicher Bestandteil des Bankgeschäftes, sondern eine Verrichtung,die an sich auch von der staatlichen Finanzverwaltimg vorgenommenwerden könnte, und die vielfach auch — sei es ausschließlich, sei esneben den Zentralbanken — von der staatlichen Finanzverwaltungwahrgenommen wird.
Bei der örtlichen Regulierung des Geldumlaufs handelt es sichum die den wechselnden Bedürfnissen des Verkehrs entsprechendeVerteilung sowohl der gesamten Geldzirkulation als auch der einzelnenGeldsorten auf die einzelnen Landesteile. Die Jubiläumsdenkschriftder Reichsbank, die der Aufgabe der Regelung des Geldumlaufsein eigenes, sehr interessantes Kapitel gewidmet hat, führt über diesenPunkt folgendes aus. 2 )
„Es ist eine Erfahrung, daß einzelne Bezirke eine fortwährendeZufuhr von Geld nötig haben, sei es weil ihr Geldbedarf in fortge-setztem Wachsen begriffen ist, sei es weil die Natur ihrer wirtschaft-lichen Beziehungen das ihnen zugeführte Geld stets wieder nach an-deren Bezirken abfließen läßt. Namentlich in bezug auf die einzelnenGeldsorten sind solche Verhältnisse häufig festzustellen. Es bestehtdas große volkswirtschaftliche Bedürfnis, den an einzelnen Orten sichansammelnden Überschuß von Geld überhaupt und von einzelnen Gi-ld-sorten im besonderen dorthin zu leiten, wo sich ein entsprechender
1) Siehe oben S. 166 und 397.
2) „Die Eeichsbank 1ST6 bis 1900", herausgegeben vom Reichsbankdirektorium.