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Das Geld / Von Karl Helfferich
Entstehung
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Zweites Buch. III. Abschnitt. Die Geldverfassung.

Mangel zeigt. Dieses Bedürfnis ist besonders stark hinsichtlich derScheidemünzen. Die allzustarke Ansammlung von Scheidemünzen ineinzelnen Bezirken muß im Interesse der Ordnung des Geldumlaufsunbedingt vermieden werden. Diejenigen, in deren Händen sichgrößere Beträge ansammeln, können diese Münzen infolge ihrer be-schränkten Zahlungskraft nicht zu großen Zahlungen verwenden undsind deshalb darauf angewiesen, sie gegen Kurantgeld austauschenzu können. Andrerseits liegt ein eben so starkes öffentliches Interessedaran vor, daß diejenigen, welche größerer Beträge an kleinem Geldebedürfen, z. B. zu Lohnzahlungen, solches im Austausch gegen Notenund Goldgeld erhalten können."

In gewissem Umfange ist das ganze System der öffentlichen Kasseneines Staates geeignet, dieser Aufgabe zu dienen. Das Publikum istin der Lage, bei seinen Zahlungen an diese Kassen die nicht benötigtenSorten abzustoßen; eine Erleichterung ist dabei die in den verschie-denen Ländern regelmäßig wiederkehrende Bestimmung, daß die Be-schränkung der Zahlungskraft wenigstens der Silberscheidemünzeu beiZahlungen an die staatlichen Kassen keine Anwendung findet. Aberdie Wirksamkeit der staatlichen Kassen auf diesem Felde hat ihreengen Grenzen. Sie sind nicht in der Lage, im Wege der Kreditge-währung oder der Auszahlung auf anderswo fällige Forderungen einemBezirke mit wachsendem Geldbedarfe Umlaufsmittel zuzuführen, undsie verfügen nicht über hinreichend große Bestände, die ihnen dieUmwechslung von überflüssigen gegen benötigte Geldsorten in irgendwelchem erheblichen Umfange gestatten würden. In diesen Punktenist vielmehr eine Zentralbank, die stets über beträchtliche Kassenbe-stände verfügt und zahlreiche über das ganze Land verteilte Zweig-niederlassungen besitzt, an ihrem Platze. Es ist charakteristisch, daßdie dem Beiche in dem Miinzgesetze von 1873 auferlegte Pflicht derUmwechslung von Scheidemünzen gegen Goldgeld auf bestimmteReichsbankhauptstellen übertragen worden ist. Die Bestände der ein-zelnen Niederlassungen einer großen Zentralbank sind das gegebeneReservoir, aus dem der Verkehrsbedarf das benötigte Geld in denbenötigten Sorten bezieht, und an das er das überflüssige Geld in denüberflüssigen Sorten abgibt. Ganz abgesehen davon, wie weit einersolchen Bank durch das Gesetz bestimmte Verpflichtungen auf diesemGebiete auferlegt sind, sieht sich ein zentrales Bankinstitut schon inRücksicht auf seinen eigenen Geschäftsbetrieb genötigt, seine Filialenin einer den örtlichen Verkehrsbedürfnissen entsprechenden Weisemit Kassenvorrat auszustatten und dem Publikum sowohl bei der Ent-gegennahme von Einzahlungen und bei der Leistung von Auszahlungen,als auch in bezug auf die Umwechslung der einzelnen Sorten nachMöglichkeit entgegenzukommen. In welcher hervorragenden Weise