9. Kapitel. Die internationale Geld Verfassung. § 1.
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die Reichsbank — weit über die gesetzlichen Verpflichtungen hinaus— der Aufgabe der örtlichen Regelung des Geldumlaufs gerecht wird,ist in dem oben zitierten Kapitel der Reichsbankdenkschrift ausführ-lich dargestellt.
9. Kapitel. Die internationale Geldverfassung.
§ 1. Das Wesen der internationalen Geldverfassungr.
Im allgemeinen hat jeder Staat seine eigne Geldverfassung, dieder Geldverfassung aller anderen Staaten selbständig gegenüber steht.Die Geld Verfassung ist eben ein Erzeugnis der Gesetzgebung, die jederStaat für sich ausübt, und deren Wirksamkeit an den Landesgrenzenihr Ende findet. Infolgedessen fehlt für den internationalen Verkehrein einheitliches Instrument der Wertübertragungen, wie es der natio-nale Verkehr in dem Landesgelde besitzt. Während im inländischenVerkehr die Wertübertragung auf dem einfachen Wege der Über-tragung von Landesgeld erfolgen kann und der Austausch von Güternin der Weise vermittelt wird, daß die Waren gegen Landesgeld ver-kauft und mit Landesgeld gekauft werden, ist es im internationalenVerkehr zur Vermittlung dieser Transaktionen notwendig, das Gelddes einen Landes gegen das Geld des anderen Landes umzusetzen.Der Inländer, der im Auslande eine Zahlung zu leisten hat, muß imallgemeinen gegen das in seinen Händen befindliche Landesgeld aus-ländisches Geld beschaffen; der Inländer, der aus dem Auslande eineZahlung in ausländischem Gelde empfängt, sieht sich meist genötigt,dieses gegen Landesgeld umzusetzen.
Der Kurs, zu dem sich die Umsätze zwischen inländischemund ausländischem Gelde vollziehen, hängt ab von allen denjenigenFaktoren, welche die Preisbildung im allgemeinen beeinflussen können,insbesondere von der Gestaltung von Angebot und Nachfrage. Jedesausländische Geld ist gegenüber dem inländischen Gelde eine Ware,deren Preis Schwankungen unterliegt. Wir werden sehen, daß dieseSchwankungen durch bestimmte Einrichtungen der Geldverfassungenauf einen sehr engen Spielraum beschränkt werden können,-währendsie beim Fehlen dieser Einrichtungen mitunter die größten Dimensionenannehmen. Hier sei nur festgestellt, daß ein absolut festes Kursver-hältnis zwischem dem Gelde zweier Länder, so wie es zwischen denverschiedenen Geldsorten eines und desselben Geldsystems erstrebtwird und durchführbar ist, nur dort stattfinden kann, wo diese Ländernicht nur formell, sondern auch materiell eine einheitliche Geldver-fassung haben. Das ist eine Voraussetzung, die bisher nur in Aus-nahmefällen, und auch dann nur für beschränkte Gebiete und wederlückenlos noch dauernd, verwirklicht worden ist.