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Zweites Buch. III. Abschnitt. Die Geldverfassung.
Irankenstücke in deutschem Gelde erzielen können; wir setzen dabeieine Abnutzung der französischen Goldmünzen von 5 Promille voraus, sodaßalso, statt in 1300 Franken, erst in 1315,5 Franken ein Pfund Münzgoldvon 9 /io Feinheit enthalten ist; gegeben ist ferner, daß bei der Aus-prägung von Gold in deutsches Geld oder bei dem Verkaufe von Goldan die Reichsbank gegen deren Noten ein Gegenwert von 2784 Markpro kg Feingold (2790 Mark — 6 Mark Prägekosten) erzielt wird.Wir erhalten dann folgenden Kettensatz:
100 Franken1 kg Münzgold9 kg Feingold2784 Mark.
80,424
x Mark3115,5 Franken10 kg Münzgold1 kg FeingoldDaraus ergibt sich die Gleichung:
■ 1QQ x 9 x 278 4X ~' 3115,5 x 10Die angenommene Abnutzung des französischen Geldes und die Kostender Umwandlung der französischen Goldmünzen in deutsches Geldmachen also eine Abweichung von 0,576 Mark unter die Parität Von81 Mark für 100 Franken möglich. Diese Möglichkeit wird dannWirklichkeit werden, wenn der Besitzer von französischen Goldmünzenmit der angenommenen Abnutzung darauf angewiesen ist, diese indeutsches Geld zu verwandeln; niemals aber wird er sich bei denangenommenen. Voraussetzungen mit weniger als 80,424 Mark für 100Franken begnügen müssen.
Eine gleich große Abweichung nach oben ist möglich, wenn fürgleich stark abgenutztes deutsches Goldgeld französisches Geld be-schafft werden muß; dann muß eben der Besitzer der deutschen Gold-münzen äußerstenfalls deren Abnutzung und die Kosten der Neu-prägung tragen.
Der Umsatz effektiven ausländischen Geldes, seien es Münzen oderPapierscheine, gegen inländisches Geld steht jedoch an praktischerWichtigkeit erheblich zurück hinter dem Verkehr in kurzfristigenForderungen auf ausländisches Geld. Wer ausländisches Geld zu kaufensucht, der benötigt, wenn er nicht gerade bestimmte Sorten zum Zweckeder Einschmelzung und industriellen Verarbeitung verwenden will, dasfremde Geld zur Leistung von Zahlungen im Auslande. Für diesenZweck ist aber, von dem Bedarfe des Reiseverkehrs abgesehen, eineim Auslände fällige kurzfristige Forderung, die dem Erwerber dieVerfügung über ausländisches Geld am Orte der von ihm zu leisten-den Zahlung gibt, erheblich bequemer als effektives ausländischesGeld, insbesondere als gemünztes Geld, das erst mit besonderen Kostenund Bemühungen nach dem ausländischen Orte der zu leistenden