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Das Geld / Von Karl Helfferich
Entstehung
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450
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450 Zweites Buch. III. Abschnitt. Die Geldverfassung. /

halten kann. Hier fallen mithin niedrige und ungünstige, hohe undgünstige Wechselkurse zusammen. Je weniger deutsches GeldJ inWechselform man in England für ein Pfund Sterling erhält, destounvorteilhafter wird der Ankauf deutscher Wechsel gegenüber derVersendung von Bargeld nach Deutschland ; je mehr deutsches Geldin Wechselform man in London für ein Pfund Sterling geben muß,desto unvorteilhafter wird der Verkauf deutscher Wechsel gegenüberder Einlösung in Deutschland und dem Bezüge des Barbetrages.

Der Spielraum, innerhalb dessen die Wechselkurse von der Pari-tät abweichen können, und die Kurse, bei welchen die Versendungoder der Bezug von Metallgeld oder Metall lohnend wird, sind nunin der Praxis keine feststehenden Größen, sondern hängen von einer' Reihe besonderer und nicht immer gleichbleibender Bedingungen ab.Der Betrag der effektiven Abnutzung des heimischen oder ausländischenGeldes, zuzüglich der Kosten der Umprägung und aller mit der Ver-wendung verbundenen Kosten, stellt ein Maximum der Abweichung dar,das durch gewisse Vorkehrungen und Maßnahmen beschränkt werdenkann. Die effektive Umprägung kann überflüssig gemacht werden da-durch, daß eine Zentralbank die fremden Goldmünzen gegen ihreNoten zu einem bekannt gemachten Preise ankauft; dieser Preis wirdallerdings herkömmlicherweise nicht nach dem Nennwerte der fremdenMünzen, sondern nach dem Gewichte bemessen, sodaß die Abnutzungauch hier in Erscheinung tritt. Wenn der Ankaufspreis für fremdeGoldmünzen oder auch für Goldbarren sich um weniger als die Präge-gebühr unterhalb des Ausmünzungswertes hält, so ist der Weg des Ver-kaufs der Münzen oder Barren an die Bank gegen deren Noten vor-teilhafter als die effektive Umprägung, und das Maxiraum der Ab-weichungen der Wechselkurse stellt sich entsprechend niedriger. Eineweitere Einschränkung des Spielraumes der Wechselkursschwankungentritt ein, wenn im Falle der Notwendigkeit von Barsendungen nachdem Auslande Geld des betreffenden fremden Staates im Inlande zueinem seinem Goldgehalte entsprechenden Preise beschafft werdenkann, oder auch wenn Goldbarren zu ihrem Ausmünzungswerte zurVerfügung stehen; im letzteren Falle kommen die durch die Ab-nutzung der geprägten Münzen entstehenden Kosten in Wegfall,während die Prägekosten, bzw. der Abzug, den die Zentralbank desfremden Staates beim Ankauf von Goldbarren von dem Ausmünzungs-werte macht, bestehen bleiben; im ersteren Falle dagegen kommtweder eine Abnutzung noch eine Umprägung in Betracht, die Kostender Barsendung erfahren vielmehr nur insoweit einen Zuschlag, alsdie fremden Münzen etwa nur zu einem den Parikurs übersteigendenPreise erhältlich sind.

Es ergibt sich daraus, daß die Goldpunkte auch bei gleichblei-