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Das Geld / Von Karl Helfferich
Entstehung
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9. Kapitel. Die internationale Geldverfassung. § 8.

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benden Barsendungskosten nicht unbedingt festliegen, sondern je nachLage der eben berührten Verhältnisse mehr oder weniger von derParität abweichen können. Wenn die Bank von England einen Be-stand an deutschen Goldmünzen hat und diese zu ihrem Ausmün-zungswerte in englischem Gelde oder zu einem nur wenig höherenKurse verkauft, oder wenn sie Barrengold zu seinem Ausmünzungs-werte abgibt, so wird der Goldpunkt für Deutschland der Paritätnäher liegen, als wenn für die Bars'endung nach Deutschland nur al>-genutzte Sovereigns zur Verfügung stehen.

Abgesehen von der Feststellung der An- und Verkaufspreise fürGoldbarren und fremde Goldmünzen können die großen Notenbankendas Maximum der Abweichungen der Wechselkurse von der Paritätund damit die Lage der Goldpunkte beeinflussen durch die Gewährungvon zinsfreien Vorschüssen auf Goldlieferungen. Wenn ein solcherVorschuß bei einem Diskontsatze von 6 Prozent auf einen halbenMonat gewährt wird, so bedeutet das für den Importeur von Goldeine Vergütung von l U Prozent; daraus ergibt sich, daß in einemsolchen Falle die Einfuhr von Gold schon bei einem Kursstande lohnendwird, der um 1/4 Prozent der Parität näher liegt als der sich aus denübrigen Faktoren ergebende Goldpunkt.

Die bisher festgestellten Grenzen für die Abweichungen derWechselkurse von der Parität haben ihre uneingeschränkte Bedeutungnur für das Verhältnis zwischen Währungen, deren Verfassung odertatsächlicher Zustand die Sicherheit gibt, daß man jederzeit für jedebeliebige Geldsorte vollwertiges Metallgeld zu seinem Nennwerte, alsoohne jedes Aufgeld und ohne besondere Kosten, erhalten kann. Wodies nicht der Fall ist, sind Abweichungen in größerem Umfangemöglich. Es kommen hier vor allem die sogenannten hinkendenWährungen in Betracht. Wo nur Goldmünzen unbedingtes gesetz-liches Zahlungsmittel sind, ist selbstverständlich das Goldgeld jeder-zeit zu seinem Nennwerte beschaffbar. Wo aber, wie in Frankreich ,außer den Goldmünzen auch unterwertige Silbermünzen, die nichtohne enormen Verlust eingeschmolzen und als Metall verkauft oderumgeprägt werden könnten, Kurantmünzen sind, da besteht die Mög-lichkeit, daß derjenige, der Zahlungen an das Ausland zu leisten hat,wohl solche Silbermünzen zu ihrem Nennwerte auftreiben kann,während er für Goldmünzen sich zur Zahlung eines Aufgeldes be-quemen muß. Da der Bedarf an Metallgeld behufs Begleichung inter-nationaler Zahlungen in der Regel aus den großen Barbeständen derZentralbanken schöpft, spitzt sich die Frage praktisch darauf zu, obbei einer hinkenden Goldwährung die Zentralbank auf Verlangenjederzeit anstandslos in Goldgeld zu seinem Nennwerte zahlt, ob sieihre Noten auf Verlangen in Goldgeld einlöst, ob sie Auszahlungen

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