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Das Geld / Von Karl Helfferich
Entstehung
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9. Kapitel. Die internationale Geldverfassung. § 6.

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Übereinstimmung sei weder ausreichend noch notwendig (S. 256). Stetsberuhe dieWahl des Pari" auf einem Entschluß (S. 214).SeitdemDeutschland ebenso wie England Goldwährung hat, gibt es zwischendiesen Ländern nur deshalb ein Pari, weil man sich entschlossen hat,den Kursstand, welcher dem Münzpari entspricht, als Pari zu be-trachten und sogar durch besondere Einrichtungen aufrecht zu erhalten.Es wäre also denkbar, obgleich sehr unzweckmäßig, ein anderes Pariaufzustellen und zu verwirklichen." (S. 215.)

Wie oben gezeigt wurde, ergibt sich aus der Tatsache, daß dieGeldeinheiten zweier Staaten mit einem und demselben Metalle in eineWertbeziehung gesetzt sind, mit mathematischer Notwendigkeit dieWirkung, daß die beiderseitigen Kurse für Geld und kurzfristige Geld-forderungen nur innerhalb bestimmter, in jedem Augenblicke kalkulier-barer Grenzen um das durch die Metalläquivalente der beiden Geld-einheiten gegebene Pari schwanken können. Knapp macht hiergegendie Einwendung, daß der Satz, wenn jede von zwei Größen einerdritten gleich ist, so sind jene Größen untereinander gleich hiernicht anwendbar sei; denn die englische Geldeinheit stehe in einemfesten Kursverhältnisse nicht zum Golde schlechthin, sondern nur zu demGolde, das sich in England befinde und von der Bank von England anzunehmen oder zu beziehen sei; andrerseits stehe die deutsche Geld-einheit in einem festen Kursverhältnisse nur zu dem in Deutschland befindlichen und von der Reichsbank anzunehmenden oder zu beziehen-den Golde. Zwischen beiden Banken bestehe aber keine Einrichtungwonach die eine dieser Stellen von der anderen etwa Gold zu festenPreisen beziehen könnte. Jede der beiden Banken liefere vielmehrGold nur gegen anderes einheimisches Geld, und dieses müsse vomAuslande so hoch bezahlt werden, wie der jeweilige Valutakursgebiete. (S. 257.)

Der Fehlschluß liegt klar zutage. Ein Umsatz heimischer gegenausländische Valuta und damit ein Valutakurs kommt nur zustandezwischen Parteien, von denen die eine einheimisches Geld hat, dieandere ausländisches Geld oder Forderungen auf solches. Wer ein-heimisches Geld hat und ausländisches Geld oder ausländische Wechselbegehrt, solche aber nicht zu annehmbaren Preisen findet, kann Goldvon der Zentralbank zum festen Satze beziehen, dieses Gold nach demAuslande schicken und bei der dortigen Zentralbank gegen dortigesGeld zum festen Satze umtauschen. Das ausländische Geld kann sichalso für ihn nur um die Kosten der Barsendung etc. höher stellen, alsdie sich aus den beiderseitigen festen Sätzen zwischen Gold und Geld-einheit ergebende Parität. Wer umgekehrt Forderungen auf aus-ländisches Geld hat und inländisches Geld begehrt, ist schlimmstenfallsin der Lage, seinen Wechsel oder Scheck nach dem Auslände zur

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