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Zweites Buch. III. Abschnitt. Die Geldverfassung.
Transportmittel und mit der Ermäßigung und teilweisen Beseitigungder hohen Zollschranken, die bisher die Völker von einander getrennthatten. Es ist im historischen Teile dargestellt worden, wie diese Be-strebungen — trotz eines glänzenden Anlaufs und trotz ihrer Förderungdurch das damals auf dem Gipfelpunkte seines Ansehens stehendefranzösische Kaisertum — nur zur Bildung des einige wenige Staatenumfassenden Lateinischen Münzbundes geführt haben, nicht aber zuder die Welt umspannenden Münzeinheit, von der die französischen Staatsmänner eine Zeit lang träumten. Die Gründe des Scheiternsder Weltmünzidee lagen nicht nur in den blutigen politischen Ereig-nissen der Jahre 1870/71, welche die internationalen Verbrüderungs-gedanken zurückdrängten und mit der Steigerung des Gefühls derinneren nationalen Zusammengehörigkeit auch das Gefühl für dienationalen Gegensätze hoben; diese Gründe lagen vielmehr in derHauptsache in den inneren Schwierigkeiten des Problems der Welt-münze selbst.
Ein einheitliches Geldwesen uud ein gemeinschaftlicher Geldum-lauf ist — bei dem entscheidenden Einflüsse der staatlichen Gesetz-gebung auf das Geld — nur soweit obne Bedenken möglich, als eineeinheitliche Gesetzgebung besteht, und das ist nur innerhalb einesund desselben Staatsgebietes der Fall. Wohl können internationaleVerträge über die Regelung des Geldwesens und über einen mehroder weniger gemeinsamen Geldumlauf abgeschlossen werden, und solcheVerträge sind ja auch abgeschlossen worden, aber — wie wir zumTeil bereits gesehen haben — die Erfahrungen, die mit solchen Ver-trägen bisher gemacht worden sind, können keineswegs als ermutigendangesehen werden.
Wenn auch nur auf dem Papier hinreichende Garantien für dieordnungsmäßige Instandhaltung eines gemeinschaftlichen Geldumlaufsgeboten werden sollen, dann müssen die vertragsmäßigen Verpflich-tungen der einzelnen Teile so weit gehen, daß sie meist nicht mehrvereinbar mit der Souveränität der Staaten und der für jeden einzelnenStaat aus vitalen Gründen erforderlichen Bewegungsfreiheit gefundenwerden dürften; das war ja die große Schwierigkeit, die vor derEeichsgründung sogar innerhalb des deutschen Zollvereins die Her-stellung einer vollständigen Münzeinheit unmöglich gemacht hat. Ein-schneidende Bestimmungen über den Scheidemünzumlauf, weitgehendegegenseitige Kontrolle der Genauigkeit der Ausmünzungen, Verein-barungen über das Passiergewicht und die Einziehung abgenutzterMünzen, Vorkehrungen gegen die Gefahren, die dem Geldwesenaus der Ausgabe uneinlösbaren Papiergeldes drohen, — alle diesePunkte bedürfen einer Regelung, wenn ein gemeinsamer GeldumlaufPlatz greifen soll. In der Lateinischen Münzunion hat man sich aller-