470 Zweites Buch. III. Abschnitt. Die Geldverfassung.
Auch wenn die Absicht besteht, alle denkbaren Sicherheiten füreinen gemeinschaftlichen Geldumlauf vertragsmäßig festzulegen, solassen sich doch selbst bei der größten Vorsicht unmöglich alle Fälle,die für das Geldwesen in der Zukunft einmal von entscheidender Be-deutung werden können, bei Abschluß eines Münzvertrags voraus-sehen; es sei hier nur an die infolge von Ereignissen, die unmöglichin Rechnung gezogen werden konnten, aufgetauchten Fragen der Li-quidation der österreichischen Taler und der silbernen Fünffranken-stücke erinnert. Aber auch dann, wenn alle denkbaren Kautelen vor-gesehen sind, fehlt es an jeder Garantie dafür, daß die vertrags-mäßigen Verabredungen im entscheidenden Augenblicke gehaltenwerden; die finanzielle Unmöglichkeit oder die Rücksicht auf dieSelbsterhaltung des Staates kann die weitest gehenden Vertragsbestim-mungen illusorisch machen zum Schaden aller an der Geldgemeinschaftbeteiligten Staaten., So hat z. B. der Wiener Münzvertrag von 1857die ausdrückliche Bestimmung enthalten, daß keiner der beteiligtenStaaten uneinlösbares Papiergeld mit gesetzlicher Zahlungskraft aus-statten dürfe; trotzdem hat Österreich , das sich zurzeit des Vertrags-abschlusses in der Papierwirtschaft befand, nach einem kurzen Versuchezur Aufnahme der Barzahlungen sich genötigt gesehen, den Zwangs-kurs wieder einzuführen, und es ist während der ganzen Geltungs-dauer des Vertrags in der Papierwährung geblieben.
Gegenüber den aus solchen Erfahrungen und Erwägungen hervor-gehenden Bedenken sind die Vorteile der eigentlichen Münzeinheit— die Ersparung des Umwechseins und Umrechnens — nicht allzuhochanzuschlagen. Der große internationale Zahlungsverkehr vollziehtsich, wie wir gesehen haben, zum weitaus größten Teile nicht in Metall-geld, sondern in Wechseln und ähnlichen Papieren. Der Wechselaber würde auch bei gleichen Rechnungseinheiten einen schwankendenKurs haben, weil auch bei gleicher Rechnungseinheit und vollständigerMünzgemeinschaft die Versendung von Geld aus dem einen in dasandere Land notwendig werden und Kosten verursachen würde. Manbraucht nur den Stand und die Veränderungen des Pariser Wechsel-kurses in der Schweiz zu betrachten, um sich zu überzeugen, wiewenig für den internationalen Zahlungsverkehr durch die Münzgemein-schaft erreicht werden kann. Die Vorteile der Münzgleichheit würdenim wesentlichen nur dem internationalen Reiseverkehr zugute kommen;und diese Vorteile haben sich doch überall gegenüber den geschildertenBedenken und gegenüber der großen Unbequemlichkeit der Umrech-nung aller bestehenden Geldverbindlichkeiten in ein neues und fremdes,von dem eigenen gänzlich verschiedenes Münzsystem als zu geringfügigerwiesen, um den Gedanken einer Weltmünzeinheit praktische Gestaltannehmen zu lassen. ■ \